Die Gründung einer Trading-GmbH erfreut sich derzeit großer Beliebtheit unter Optionshändlern, insbesondere wegen der eingeschränkten Verlustverrechnung im Privatbereich. Eine GmbH bietet nicht nur die Möglichkeit, Verluste vollständig anzurechnen, sondern auch vielfältige Gestaltungsoptionen. In diesem Blogbeitrag zeigt Alexander Eichhorn einen Steuertrick speziell für den Handel mit Cash Secured Puts in der Trading-GmbH.
Was ist ein Cash Secured Put?
Dieser Blogbeitrag bezieht sich ausschließlich auf die Besteuerung in einer Kapitalgesellschaft und ist für Privatpersonen nicht anwendbar. Bevor wir auf den Steuertrick für den Handel mit Cash Secured Puts eingehen, müssen wir kurz die grundsätzliche Besteuerung von Aktien und Optionen in der GmbH erläutern.
Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich grundsätzlich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:
- Körperschaftsteuer: 15 % zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5 % -> 15,83 %
- Gewerbesteuer: je nach Standort ca. 15 %
Somit liegt die Gesamtsteuerbelastung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Doch für Aktienveräußerungen gibt es eine wichtige Ausnahme!
Podcast-Tipp: Trading GmbH – Der Ablaufplan einer Gründung
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/REITs/CfDs usw.) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:
„Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.“
Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, jedoch sind diese nicht vollständig steuerfrei. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.
Beispiel:
- Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
- Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
- Gewinn des Trades: 100 €
Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage
Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer) = 1,50 €
Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit sind sie nahezu steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!). Aber Achtung: Verluste aus Aktienveräußerungen sind nicht abzugsfähig!
Wichtig ist an dieser Stelle nochmals zu betonen: Dieser niedrige Steuersatz bezieht sich ausschließlich auf Aktiengewinne und nicht auf Dividendeneinkünfte oder Kursgewinne von REITs oder ETFs.
Darüber hinaus werden Optionsgewinne in einer GmbH regulär mit Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer besteuert, was je nach Firmensitz aktuell etwa 30 % beträgt. Die Verlustbeschränkung in Höhe von 20.000 € gilt für eine GmbH nicht.
Um den nachfolgenden Trick anzuwenden, muss man die unterschiedlichen Steuersätze zwischen Aktiengewinnen und Optionsgewinnen innerhalb einer GmbH verstanden haben, um diese optimal nutzen zu können.

Cash-Secured Puts in der Trading-GmbH
Der nachfolgende Steuertrick funktioniert nur bei einer potenziellen Andienung eines Cash Secured Puts. Wird die Option vorab mit Gewinn geschlossen, so ist der Optionsgewinn entsprechend mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer zu versteuern.
Nun zum Trick bei der Andienung eines Cash Secured Puts. Beispiel:
- Aktienkurs bei Eröffnung des Cash Secured Puts: 100 €
- Cash Secured Put: Strike: 90 €, Prämieneinnahme: 100 €
Nun fällt der Aktienkurs von 100 € auf 80 €, und der Cash Secured Put hat nur noch eine Laufzeit von wenigen Stunden. Eine Andienung von 100 Aktien ist somit sehr wahrscheinlich. Was kann der Stillhalter in einer Trading-GmbH nun tun?
Fall 1: Der Stillhalter unternimmt nichts und lässt die Put-Option andienen. Er darf die 100 € Optionsprämie vollständig behalten (Besteuerung mit ca. 30 %) und bekommt die Aktien zum Strike-Preis von 90 € angedient. Mit dieser Aktienposition hat er aktuell einen Buchverlust von 1.000 € ((Kaufpreis von 90 € – aktueller Marktpreis 80 €) * 100 Aktien). Angenommen, die Aktie steigt nun erneut auf 100 € und dort verkauft der Stillhalter die Aktien wieder. Dann hat er folgenden Gewinn erwirtschaftet und muss hierfür folgende Steuern zahlen:
- Optionsprämie als Gewinn: 100 € mit einer Steuerlast von ungefähr 30 €
- Aktiengewinne von 1.000 €, die mit nur 1,5 % besteuert werden, was einer Steuerlast von 15 € entspricht.
Damit beträgt der Nettogewinn ca. 1.055 € (100 € Optionsprämie + 1.000 € Aktiengewinn – Steuerlast von 45 €).
Fall 2: Der Stillhalter lässt die Option nicht andienen. Stattdessen schließt er den Cash Secured Put kurz vor Verfall und kauft dafür 100 Aktien am Markt.
Damit ergibt sich Folgendes:
- Optionsverlust: 900 €. Die Put-Option wird kurz vor Verfall tief im Geld fast nur noch den sogenannten inneren Wert besitzen. Dieser beträgt 1.000 € ((Strike-Preis 90 € – aktueller Marktpreis 80 €) * 100 Aktien). Da ursprünglich 100 € Optionsprämien eingenommen wurden, entspricht der Verlust 900 €. Eine Steuerlast fällt bei einem Verlust nicht an, und er hat einen steuerlichen Verlust von 900 €.
- Aktiengewinn: 0 €, da 100 Aktien direkt am Markt für 80 € gekauft wurden.
Auch in diesem Beispiel steigt der Aktienkurs wieder auf 100 €. Der Aktiengewinn würde sich dann auf 2.000 € belaufen (100 Aktien für 80 € gekauft), mit einer Steuerlast von ca. 30 € (1,5 % Steuern). Verrechnet man den Optionsverlust von 900 €, ergibt sich ein Gewinn von 1.100 € bzw. ein Nettogewinn von 1.070 €. Beachten wir an dieser Stelle nicht den geringfügig höheren Nettogewinn in Fall 2, liegt der viel größere Vorteil woanders: Der Optionsverlust von 900 € kann mit anderen Optionsgewinnen verrechnet werden, wodurch die Steuerlast zusätzlich um 270 € (900 € * 30 % Steuern) gesenkt werden kann!
Dieser Trick ist ebenfalls bei einem Covered Call möglich. Hier ist es sinnvoller, die Aktien am Markt zu verkaufen und die Call-Option mit Verlust zu schließen, statt eine Ausübung der Call-Option abzuwarten.
Weitere Steuertricks, den Gründungsablauf einer GmbH, mögliche Gefahren und alles Weitere über die Trading-GmbH haben wir in unserem Vermögensmagazin zusammengefasst.
Zusammenfassung
Ist eine Option tief im Geld und eine Andienung bzw. Ausbuchung der Aktien sehr wahrscheinlich, ist es sinnvoller, die Option im Verlust zu schließen und ggf. die Aktien am Markt zu kaufen bzw. zu verkaufen. Aber Achtung: Der steuerliche Vorteil in der GmbH gilt nur für Aktien und nicht für REITs, Futures oder ETFs! Daher beziehen sich diese Beispiele ausschließlich auf Aktien-Optionen!

Fazit – Secured Puts in der Trading GmbH
In einer Trading-GmbH ist es steuerlich nicht vorteilhaft, Cash Secured Puts ausüben zu lassen. Um einen steuerlich nutzbaren Verlust zu erzeugen, sollten die Optionen vor ihrem Verfall zurückgekauft und die Aktien stattdessen direkt am Markt erworben werden. Dadurch entsteht ein steuerlicher Verlust, der mit anderen Optionsgewinnen verrechnet werden kann. Gleichzeitig senkt der Investor den Einstiegspreis der Aktien und profitiert stärker von Aktienkursgewinnen, die in einer GmbH nahezu steuerfrei sind. Wenn der Cash Secured Put nur leicht im Geld liegt, könnte sich dieser Aufwand aufgrund der zusätzlichen Ordergebühren nicht lohnen. Je tiefer die Option allerdings im Geld ist, desto lohnender wird dieser Steueransatz.
