Informationen für Verbraucher über unsere barrierefreien Dienstleistungen
Dieser Informationstext zu unseren barrierefreien Dienstleistungen – insbesondere im Bereich Unterstützungsdienstleistungen sowie Vermögensverwaltung – kann direkt über Ihren Webbrowser vorgelesen werden. Je nach verwendetem Browser stehen Ihnen dafür unterschiedliche Funktionen zur Verfügung. Ebenso lässt sich die Schriftgröße individuell anpassen, um die Lesbarkeit zu erleichtern. Auch hier unterscheiden sich die Einstellungen je nach Browser. Wir haben Ihnen für die drei bekanntesten Browser am Ende dieser Seite ein paar praktische Informationen zu den Einstellungen zusammengefasst.
Dies gilt für alle auf unserer Webseite veröffentlichten Texte zu unseren Dienstleistungen im Unterstützungsbereich. Allgemeine Informationen über unser Unternehmen und die angebotenen Leistungen finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite.
Unsere Internetseite ist nach den grundlegenden Prinzipien für barrierefreie Webinhalte gestaltet. Diese umfassen:
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Wahrnehmbarkeit: Alle Nutzerinnen und Nutzer sollen die bereitgestellten Informationen erfassen können. Daher stellen wir für Bilder, Grafiken und Videos sogenannte Alternativtexte bereit, die Inhalte beschreiben.
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Bedienbarkeit: Unsere Webseite ist so gestaltet, dass sie vollständig per Tastatur bedient werden kann – insbesondere für Menschen, die keine Maus verwenden.
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Verständlichkeit: Wir bemühen uns um eine klare und verständliche Sprache, damit möglichst viele Menschen unsere Inhalte gut erfassen können. Komplexe Begriffe werden erläutert oder bewusst vermieden.
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Robustheit: Unsere Inhalte sind kompatibel mit sogenannten assistiven Technologien. Das bedeutet: Sie können von Vorleseprogrammen, Bildschirmvergrößerern oder Sprachsteuerungssystemen genutzt werden.
Individuelle Unterstützung bei der Vermögensverwaltung
Wenn Sie Interesse an unseren Dienstleistungen im Bereich Vermögensverwaltung haben, erstellen wir für Sie ein individuell zugeschnittenes Angebot. Bitte melden Sie sich dazu per E-Mail unter invest@captrader.com, telefonisch unter 0800-08723370 oder postalisch bei CapTrader GmbH, Elberfelder Straße 2, 40213 Düsseldorf.
Bitte geben Sie dabei das Stichwort „Barrierefreiheit“ an und – falls Sie dies möchten – eine kurze Information zu Ihrem konkreten Unterstützungsbedarf. Auf dieser Basis erstellen wir für Sie alle notwendigen Informationen und Vertragsunterlagen barrierefrei und individuell angepasst.
Hinweis zur Konto- und Depoteröffnung und zur Orderübermittlung
Die technische Abwicklung und Verwaltung Ihres Kontos/Depots sowie die eigene elektronische Orderübermittlung erfolgen über Ihre depotführende Bank. Diese stellt Ihnen eigene Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Systeme zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir diese Leistungen nicht selbst anbieten und Sie sich bei Fragen dazu direkt an Ihre Bank wenden sollten.
Vermögensverwaltung
Kontaktdaten:
CapTrader GmbH
Elberfelder Straße 2
40213 Düsseldorf
Email: invest@captrader.com
Telefon: 0800-08723370
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Wertpapierdienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Wertpapierdienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
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Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
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Beschreibung zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
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Allgemeine Beschreibung
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Was ist Vermögensverwaltung im Managed Account?
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Was ist Vermögensverwaltung im Social Trading?
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Was sind Finanzinstrumente, was sind Derivate, was sind Leerverkäufe und was ist Margin?
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Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
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Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
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Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
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Wann besteht ein Widerrufsrecht?
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Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
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Barrierefreiheit dieser Information
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Barrierefreiheit unserer Formulare (Kundenangabebogen, Kundeninformationstext, Vertrag)
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Barrierefreiheit in der Vermögensverwaltung
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Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1. Welche Wertpapierdienstleistungen bieten wir an?
Wir bieten die Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung) an und zwar in den Varianten:
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Managed Account (mit verschiedenen Anlagerichtlinien)
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Umsetzung SocialTrader-Vorschläge
2. Beschreibung zur Finanzportfolioverwaltung (Vermögensverwaltung)
Die umgangssprachliche Vermögensverwaltung wird in den gesetzlichen Vorschriften als „Finanzportfolioverwaltung“ definiert. Für diese Dienstleistung erteilen wir die nachfolgenden Informationen und verwenden dabei nur noch den umgangssprachlichen Begriff „Vermögensverwaltung“.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Im Rahmen einer Vermögensverwaltung entscheiden wir selbstständig und ohne vorherige Rücksprache mit Ihnen, welche Finanzinstrumente wir zu welchem Zeitpunkt für Ihr Wertpapierdepot kaufen oder verkaufen. Wir sind nicht verpflichtet, vorher Ihre Zustimmung einzuholen. Ein Wertpapierdepot ist ein besonderes Bankkonto, auf dem die Wertpapiere verbucht sind. Für die Ausführung der Vermögensverwaltung benötigen Sie neben dem Wertpapierdepot auch ein Verrechnungskonto. Auf diesem sind die Geldbeträge verbucht, mit denen die Wertpapiere gekauft werden. Auf dem Verrechnungskonto werden auch die aus den Verkäufen erzielten Erlöse gutgeschrieben. Ferner werden dem Verrechnungskonto Erträge aus der Vermögensverwaltung gutgeschrieben sowie Kosten belastet. Neben einem Verrechnungskonto in Euro kann es auch eines oder mehrere in einer Fremdwährung geben. Wertpapierdepot und Verrechnungskonten werden nicht von uns, sondern von einer Bank geführt. Diese bilden das sogenannte „Portfolio“. Wir sind auch berechtigt, eine etwaig von der Bank eingeräumten Kredit (Margin) zu Vermögensverwaltungszwecken in Anspruch zu nehmen.
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
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Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Options-scheine,
-
Anteile an Investmentfonds und
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Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
2.2 Was ist Vermögensverwaltung im Managed Account?
Bei einer Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen in Ihrem Interesse und nach Ihren individuellen Bedürfnissen angelegt werden. Dazu müssen wir von Ihnen am Anfang einige persönliche Daten und auch Ihre Wünsche (= das Anlegerprofil) anhand eines Fragebogens wie folgt ermitteln:
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Ihre Finanziellen Verhältnisse (= Wie hoch ist Ihr Vermögen, Ihr laufendes Einkommen und Ihre laufenden Ausgaben und die sonstigen Belastungen und damit der Betrag, der Ihnen zur Anlage zur Verfügung steht?)
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Ihre Anlageziele (= Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Beispiele: langfristiger Vermögensaufbau oder Altersab-sicherung)
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Ihr Anlagehorizont (= Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen? Langfristig für mehrere Jahre oder nur kurzfristig für wenige Monate? Wann benötigen Sie das Geld wieder?)
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Ihre Risikobereitschaft (= Welche Wertschwankungen oder Verluste in dem verwalteten Portfolio sind Sie bereit hinzunehmen?)
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Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen (= Sollen ökologische oder soziale Kriterien bei der Anlage berücksichtigt werden? Beispiele: Sollen Investitionen in bestimmte Wirtschaftsbereiche ausgeschlossen werden oder bestimmte Umwelt- oder Sozialziele gefördert werden?)
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Ihre Kenntnisse und Erfahrungen bei der Vermögensanlage (= Welchen Wissensstand über die Risiken mit der Anlage verbundenen Risiken haben Sie?)
Auf Grundlage dieser Angaben empfehlen wir Ihnen sodann für Sie geeignete Anlagerichtlinien. Diese Anlagerichtlinien müssen darauf ausgelegt sein, dass Ihr Portfolio Ihren Interessen und Bedürfnissen entspricht. Sie sind Bestandteil des zu schließenden Vermögensverwaltungsvertrages und binden uns bei der laufenden Auswahl der Anlagen.
Für unser Tätigwerden im Rahmen der Vermögensverwaltung benötigen wir von Ihnen eine Vollmacht. Diese berechtigt uns nur zur Veranlassung von Käufen und Verkäufen auf Ihrem von der Bank geführten Wertpapierdepot. In der Vollmacht ist es ausgeschlossen, dass wir Ihre Vermögenswerte auf unser Konto oder auf sonstige Konten übertragen können.
Bevor wir mit Ihnen einen Vermögensverwaltungsvertrag abschließen, informieren wir Sie auch über die voraussichtlichen Kosten.
In dem Vermögensverwaltungsvertrag sind alle wichtigen rechtlichen Einzelheiten geregelt. Zudem erhalten Sie ein Informationsbroschüre zu unseren Dienstleistungen und den Risiken.
Nach dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages, nach der Eröffnung des Wertpapierdepots einschließlich des Verrechnungskontos sowie nach Erteilung der Vollmacht beginnen wir mit der Vermögensverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen für Sie Finanzinstrumente. Dabei berücksichtigen wir bei unseren Entscheidungen die mit Ihnen vereinbarten Anlagerichtlinien.
2.3 Was ist Vermögensverwaltung im Social Trading?
Sofern Sie einen Börsenbrief oder ein Musterdepot bei Dritten abonniert haben (sogenanntes Social Trading) und dem Dritten einen entsprechenden Auftrag zur Übermittlung der Anlagebeispiele oder Tradingsignale an uns erteilt haben, werden wir diese im Rahmen der Vermögensverwaltung für Ihr Konto und Depot bei Ihrer Bank umsetzen. Voraussetzung ist, dass der Börsenbrief- oder Musterdepotersteller mit uns einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.
Im Übrigen gilt das vorstehend zur Vermögensverwaltung im Managed Account gesagte. Anders als im Managed Account sind wir allerdings berechtigt, finanzielle Zuwendungen von Ihrer Bank zu erhalten und an den Börsenbrief- oder Musterdepotersteller ganz oder teilweise weiterzuleiten.
2.4 Was sind Finanzinstrumente, was sind Derivate, was sind Leerverkäufe und was ist Margin?
Die Vermögensverwaltung bezieht sich auf Anlagemöglichkeiten in Form von „Finanzinstrumenten“. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
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Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine,
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Anteile an Investmentfonds und
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Derivate.
Immobilien, Edelmetalle (zum Beispiel Gold), Oldtimer, Kunstwerke und Kryptowerte (zum Beispiel Bitcoin) sind keine Finanzinstrumente. Sie sind daher nicht Gegenstand einer Vermögensverwaltung.
Anlageformen, bei denen sich denen sich der Ertrag aber auch das Risiko sich nicht ausschließlich auf das bei der Bank hinterlegte Vermögen bezieht, sind mit dem besonderen Risiko einer Nachschusspflicht gegenüber der Bank behaftet. Zu diesen gehören Derivate, die Termingeschäfte sind und Leerverkäufe, bei denen Verkäufe von Finanzinstrumenten, die der Kunde nicht in Besitz hat, vorgenommen werden. Margin ist eine generelle Anlage auf Kredit gegen Verpfändung der sich im Konto und Depot des Kunden befindlichen Finanzinstrumente. Bei diesen Anlageformen kann es dazu kommen, dass Ihr bei der Bank hinterlegtes Anlagevermögen zur Deckung eines Verlustes herangezogen wird und sogar im Extremfall ihr sonstiges freies Vermögen der Bank für Verluste haftet. Lesen Sie sich unsere und die Risikoinformationen der Bank dazu sorgfältig durch. Sofern Sie von der Bank einen Marginhandel, eine Leerverkaufs- und Derivateberechtigung erhalten haben, sind wir berechtigt, diese Anlageformen in unserer Vermögensverwaltung vorzunehmen.
2.5 Unsere regelmäßigen Informationen über die Vermögensverwaltung
Sie bekommen von uns regelmäßige Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Vermögensverwaltung. Diese werden Ihnen per Email zugesandt oder in die Mitteilungs- und Übersichtszentrale Ihres von Ihrer Bank zur Verfügung gestellten elektronischen Konto- und Depotverwaltungssystem eingestellt. In der Regel beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten zurückliegenden Zeitraum. Das ist der Berichtszeitraum. Dieser umfasst in der Regel 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
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Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (= Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?)
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Gebühren und Kosten (= Wie hoch waren die Kosten für die Vermögensverwaltung im Berichtszeitraum?)
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Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
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Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
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Geeignetheitserläuterung, also eine Erklärung, wie die veranlassten Käufe und Verkäufe den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprochen haben.
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir Sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal).
Wir informieren Sie auch, wenn die Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios oder ein einzelnes ggf. nachschusspflichtiges Finanzinstrument um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Im weiteren Verlauf erhalten Sie immer dann erneut eine Verlustmitteilung, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert um nochmals 10% gefallen ist. Im Vermögensverwaltungsvertrag können aber auch niedrigere Schwellenwerte vereinbart werden.
2.6 Zur Laufzeit des Vermögensverwaltungsvertrages
Der Vertrag über die Vermögensverwaltung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart ist.
2.7 Zu den Kosten des Vermögensverwaltungsvertrages
Über die Kosten der Vermögensverwaltung erhalten Sie zu Beginn eine gesonderte Information in der Informationsbroschüre. Für die Durchführung der Vermögensverwaltung erhalten wir eine regelmäßige Vergütung. Diese beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Volumens, das wir für Sie verwalten (sog. fixe Vergütung). Zusätzlich zur fixen Vergütung kann auch eine sog. variable Vergütung anfallen. Diese wird in Abhängigkeit von der im Berechnungszeitraum erzielten Wertentwicklung des Portfolios erhoben. Dies erfolgt aber nur dann, wenn die vertraglich vereinbarte Mindestwertentwicklung übertroffen wurde. Von der über dieser Mindestwertentwicklung liegenden Wertveränderung wird dann die variable Vergütung mit einem bestimmten Prozentsatz errechnet. Verluste aus vorherigen Berechnungsperioden müssen jedoch zuvor ausgeglichen werden.
Der Prozentsatz der fixen und ggf. variablen Vergütung sowie weitere Abrechnungsdetails werden im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbart.
Bei der Vermögensverwaltung in Form des Social Tradings (siehe oben) sind wir berechtigt, finanzielle Zuwendungen von Ihrer Bank zu erhalten und an den Börsenbrief- oder Musterdepotersteller ganz oder teilweise weiterzuleiten.
Die Kosten für die Führung des Wertpapierdepots und der Verrechnungskonten durch die Bank werden von dieser zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Kosten für den Erwerb oder den Verkauf der Finanzinstrumente. Anstatt die Kosten für die verschiedenen Sachverhalte getrennt zu erheben, kann die Bank auch eine pauschale Kostenquote mit Ihnen vereinbaren (sog. „All-In-Fee)“.
2.8 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vermögensverwaltungsvertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vermögensverwaltungsvertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
Hinweis: Auch wenn Sie den Vermögensverwaltungsvertrag widerrufen, bleiben die für Sie erworbenen oder verkauften Finanzinstrumente unberührt. Das heißt, dass die bis zum Widerruf von uns veranlassten Käufe oder Verkäufe trotz des Widerrufs nicht rückgängig gemacht werden.
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Die gesetzlichen Regelungen verpflichten uns, für die Erbringung der Wertpapierdienstleistung bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen zu erfüllen. Dies gewährleisten wir wie folgt:
3.1 Barrierefreiheit dieser Information
Diese Informationen stellen wir Ihnen über verschiedene sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
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Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
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Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
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Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
Die Inhalte dieser Informationen sind in leicht verständlicher Sprache verfasst. Das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen wird dabei nicht überschritten.
Bitte beachten Sie: Dieses Sprachniveau gilt nicht für den Vertrag und die dazugehörigen vorvertraglichen Informationen.
Zur besseren Lesbarkeit ist das Layout dieser Informationen mit der Schriftart Arial und einer Schriftgröße von 14 Punkten gestaltet.
3.2 Barrierefreiheit unserer Formulare (Kundenangabebogen, Kundeninformationstext, Vertrag)
Der Vermögensverwaltungsvertrag wird in der Regel in Textform mit Ihrer persönlichen Unterschrift geschlossen. Auch die anderen Dokumente werden in der Regel in Textform zur Verfügung gestellt. Bei graphischen Darstellungen in den Dokumenten sind Beschreibungen beigefügt. Sämtliche Dokumente in Textform können vorgelesen und ausführlich erläutert werden.
Die Vermögensverwaltung erfolgt nach Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages grundsätzlich ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Der Vermögensverwaltungsvertrag kann auch digital (elektronisch) über ein spezielles digitales Programm auf einem elektronischen Medium (Computer, Tablet usw.) abgeschlossen werden. Das sogenannte „digitale Onboarding“ ermöglicht es, den Vermögensverwaltungsvertrag online und papierlos abzuschließen. Der Unterschied besteht darin, dass die einzelnen Schritte bis zum Vertragsschluss nicht in Papierform, sondern elektronisch wie folgt durchlaufen werden:
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Übermittlung des Fragebogens zur Ermittlung Ihres Anlegerprofils: Sie beantworten einen Fragebogen zu Ihren finanziellen Verhältnissen, Anlagezielen, Ihrer Risikobereitschaft sowie Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Wertpapierbereich. Diese Angaben sind notwendig, um Ihnen für Sie individuell geeignete Anlagerichtlinien anzubieten.
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Vorschlag geeigneter Anlagerichtlinien: Auf Basis Ihrer Angaben erhalten Sie einen maßgeschneiderten Vorschlag zu den für sie geeigneten Anlagerichtlinien.
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Identitätsprüfung und digitale Vertragsunterzeichnung: Nach Ihrer Zustimmung zu den vorgeschlagenen Anlagerichtlinien können Sie den Vermögensverwaltungsvertrag sowie alle weiteren relevanten Dokumente elektronisch unterzeichnen. Die elektronische Signatur erfolgt über ein zertifiziertes Verfahren. Zuvor oder im Anschluss (je nach eingesetztem Ident-/Signaturdienst) erfolgt eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung. Die geschieht per Videoident-Verfahren oder eID (elektronischer Personalausweis) oder durch den Berater direkt.
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Depoteröffnung und Beginn der Vermögensverwaltung: Abschließend haben Sie bei der Depotbank digital ein Wertpapierdepot zu eröffnen.
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Sodann beginnt die Umsetzung Ihrer Anlagerichtlinien durch uns. Grundsätzlich erfolgt dies ohne eine weitere persönliche Kommunikation. Wir treffen die einzelnen Anlageentscheidungen ohne Rücksprache mit Ihnen.
Der digitale Onboarding-Prozesses wird in der Regel von einem Mitarbeiter begleitet, der mit Ihnen die gesamte Strecke durchgeht und alle Einzelheiten nachvollziehbar erläutert. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Alle abgerufenen Dokumente entsprechen in der Regel den Barrierefreiheitsanforderungen und sind insbesondere wahrnehmbar und verständlich. Erforderlichenfalls können die Dokumente vorgelesen und erklärt werden.
4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
Unterstützungsdienstleistung
Kontaktdaten:
CapTrader GmbH
Elberfelder Straße 2
40213 Düsseldorf
Email: info@captrader.com
Telefon: 0800-08723370
Nach § 14 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit Anlage 3 des BFSG sind wir verpflichtet, für die Allgemeinheit in barrierefreier Form Informationen zur Funktionsweise der angebotenen Dienstleistungen zugänglich zu machen. Diese Informationen müssen auch erläutern, wie wir die gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in Bezug auf die von uns angebotenen Dienstleistungen erfüllen. Alle Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Dienstleistungen haben und dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Für die Informationen ist vorgesehen, dass ihr Schwierigkeitsgrad das Sprachniveau B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen des Europarates nicht überschreitet. Das bedeutet, dass vorausgesetzt werden kann, dass die wichtigsten Inhalte auch von komplexen Texten zu konkreten und abstrakten Themen verstanden werden.
Inhaltsverzeichnis
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Welche Unterstützungsdienstleistung bieten wir an?
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Beschreibung zur Unterstützungsdienstleistung
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Allgemeine Beschreibung
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Unterstützungsdienstleistung bei Konto/Depoteröffnung bei Interactive Brokers
-
Unterstützungsdienstleistung bei der Bedienung des Systems von Interactive Brokers
-
Zur Laufzeit des Vertrages
-
Zu den Kosten der Unterstützungsdienstleistung
-
Wann besteht ein Widerrufsrecht?
-
-
Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
-
Barrierefreiheit dieser Information
-
Barrierefreiheit unserer Webseite (einschließlich Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundenformationstext)
-
Barrierefreiheit in der Dienstleistung
-
-
Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
1. Welche Unterstützungsdienstleistung bieten wir an?
Wir bieten die Unterstützung bei der Bedienung des Ihnen von Ihrer konto- und depotführenden Bank Interactive Brokers nach der dortigen Konto- und Depoteröffnung zur Verfügung gestellten Orderübermittlungs- nebst Konto- und Depotverwaltungsystems an. Wir bieten keine Anlageberatung oder Orderübermittlungsdienstleistungen oder sonstige Bank- oder Wertpapierdienstleistungen an. Auch IT-Support wird nicht angeboten.
2. Beschreibung zur Unterstützungsdienstleistung
Die Unterstützungsdienstleistung beinhaltet keine Wertpapierdienstleistungen. Vielmehr trifft der Kunde seine Anlage- und Handelsentscheidungen vollkommen eigenverantwortlich. Wir helfen nur bei Verständnisproblemen in der Bedienung des durch die Bank dem Kunden zur Verfügung gestellten elektronischen Systems. Wir sind dabei nicht Vertreter der Bank. Unsere Unterstützungsdienstleistung ist also ein unabhängiger und eigenständiger „First Level Support“ für Ihre Bedienung des Banksystems.
2.1 Allgemeine Beschreibung
Während unserer Öffnungszeiten (08:30 – 19:30) im Rahmen unserer Geschäftstage (Handelstage der Frankfurter Börse oder Öffnungstage der Kundenbank) können uns telefonisch oder per Email Fragen zu der Bedienung des Banksystem gestellt werden. Gleiches gilt für den elektronischen Konto- und Depoteröffnungsantrag bei Ihrer Bank. Sonstige Fragestellungen, zum Beispiel steuerliche oder rechtliche Fragen, können von uns nicht beantwortet werden. Wir führen Ihr Konto- und Depot nicht und nehmen keine Aufträge zu Geschäften in Finanzinstrumenten entgegen oder führen diese aus. Wir haben mithin keinen Zugriff auf Ihre bei Ihrer Bank auf Ihrem dortigen Konto- und Depot hinterlegten Vermögenswerte, also können auch zum Beispiel keine Depotüberträge oder Kontoschließungen von uns veranlasst werden. Wir können Sie insoweit ebenfalls nur bei Ihrer Bedienung des Banksystems durch Antwort auf entsprechende Fragen unterstützen. Wir beobachten nicht eigenständig die Mitteilungen Ihrer Bank, die diese in Ihren Mitteilungsbereich für Sie in das Banksystem einstellt. Beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und unse Kundeninformation zur Unterstützungsdienstleistung.
2.2 Unterstützungsdienstleistung bei Konto/Depoteröffnung bei Interactive Brokers
Sofern Sie Hilfestellung bei der Online-Konto- und Depoteröffnung benötigen, stehen wir Ihnen telefonisch … und per Email …. zur Verfügung. Die dort durch Sie zu machenden Angaben über Ihre persönlichen Verhältnisse sind vollständig und wahrheitsgemäß gegenüber Ihrer Bank zu machen. Dies dient Ihrem Schutz. Lesen Sie sich die von der Bank zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Risikoinformationen aufmerksam durch. Die Kriterien Ihrer Bank für die Aufnahme der Geschäftsbeziehung oder bestimmte Handelsberechtigungen sind uns unbekannt. Unsere Unterstützungsdienstleistung bezieht sich ausschließlich auf den allgemeinen Umgang mit dem Online-Formular, technischen Fragen oder Begriffserläuterungen. Maßgeblich ist allerdings ausschließlich Ihre Bank für die Aufnahme oder Ablehnung einer Konto- und Depoteröffnung oder der Freigabe bestimmter Handelsberechtigungen.
2.3 Unterstützungsdienstleistung bei der Bedienung des Systems von Interactive Brokers
Interactive Brokers stellt Ihnen ein elektronisches Orderübermittlungssystem und eine elektronische Konto-/Depotverwaltungssystem zur Verfügung. Unsere Unterstützungsdienstleistung bezieht sich ausschließlich auf die Bedienung dieses Systems. Während unserer Öffnungszeiten (08:30 – 19:30) im Rahmen unserer Geschäftstage (Handelstage der Frankfurter Börse oder Öffnungstage der Kundenbank) können uns telefonisch oder per Email Fragen zu der Bedienung des Banksystem gestellt werden. Sonstige Fragestellungen, zum Beispiel steuerliche oder rechtliche Fragen, können von uns nicht beantwortet werden. Wir führen Ihr Konto- und Depot nicht und nehmen keine Aufträge zu Geschäften in Finanzinstrumenten entgegen oder führen diese aus. Wir haben mithin keinen Zugriff auf Ihre bei Ihrer Bank auf Ihrem dortigen Konto- und Depot hinterlegten Vermögenswerte, also können auch zum Beispiel keine Depotüberträge oder Kontoschließungen von uns veranlasst werden.
Wir beobachten nicht eigenständig die Mitteilungen Ihrer Bank, die diese in Ihren Mitteilungsbereich für Sie in das Bandsystem einstellt. Beachten Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und unsere Kundeninformation zur Unterstützungsdienstleistung.
2.4 Zur Laufzeit der Unterstützungsdienstleistung
Der Vertrag über die Unterstützungsdienstleistung hat keine feste Laufzeit. Sie können den Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung kann nicht mündlich erklärt werden, sondern muss in Textform (zum Beispiel per E-Mail) erfolgen. Demgegenüber können wir selbst den Vertrag nur unter Einhaltung einer Frist kündigen, die in den AGB vereinbart ist. Eine Kündigung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung bleibt vorbehalten.
2.5 Zu den Kosten der Unterstützungsdienstleistung
Über die Kosten der Unterstützungsdienstleistung informieren wir Sie in der übersandten Kundeninformation. Wir erhalten von Ihrer Bank Zahlungen (sogenannte Zuwendungen), die diese aus den Ihnen gegenüber erhobenen Bankgebühren finanziert wird. Diese können bis zu 100% der von der Bank erhoben Gebühren betragen. Über die konkrete Höhe informieren wir Sie gerne auf Anfrage.
2.6 Wann besteht ein Widerrufsrecht?
Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag nicht in unseren Geschäftsräumen abgeschlossen wurde, sondern beispielweise über das Internet oder über das Telefon. Sie können den Vertrag dann innerhalb von zwei Wochen widerrufen. In diesem Falle erhalten Sie von uns eine gesonderte gesetzliche Information in Form der Widerrufsbelehrung. Darin werden Sie über alle weiteren Einzelheiten des Widerrufs informiert. Die Widerrufsfrist von zwei Wochen beginnt erst dann, wenn der Vertrag abgeschlossen wurde und wir Ihnen die Widerrufsbelehrung korrekt erteilt haben.
3. Wie erfüllen wir die Barrierefreiheitsanforderungen?
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen bei der Erbringung unserer Unterstützungsdienstleistungen zu erfüllen. Diese Anforderungen setzen wir wie folgt um:
3.1 Barrierefreiheit dieser Informationen
Wir stellen Ihnen diese Informationen über verschiedene sensorisch zugängliche Wege zur Verfügung. So können Sie selbst wählen, wie Sie auf die Inhalte zugreifen möchten:
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Persönlich in Papierform: In unseren Geschäftsräumen erhalten Sie die Informationen auf Wunsch in gedruckter Form – klar strukturiert und gut lesbar.
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Vorlesen durch unser Personal: Unsere Mitarbeitenden lesen Ihnen die Inhalte gern persönlich vor – etwa im Rahmen eines Beratungsgesprächs.
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Online über unsere Webseite: Die Informationen stehen Ihnen auf unserer Internetseite digital zur Verfügung. Dort können Sie sie lesen, vergrößern oder sich mit Hilfstechnologien vorlesen lassen.
Die Inhalte dieser Informationen sind in leicht verständlicher Sprache verfasst. Dabei wird das Sprachniveau B des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nicht überschritten.
Wichtiger Hinweis: Dieses vereinfachte Sprachniveau gilt ausschließlich für die bereitgestellten Informationen – nicht für Verträge oder vorvertragliche Dokumente, da diese bestimmte rechtliche Vorgaben erfüllen müssen.
Zur besseren Lesbarkeit ist das Layout in der Schriftart Arial und mit einer Mindestschriftgröße von 14 Punkt gestaltet.
Sie haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich diesen Text von Ihrem Browser vorlesen zu lassen. Auch die Anpassung der Schriftgröße ist browserabhängig möglich.
3.2 Barrierefreiheit unserer Formulare (Kundeninformationstext, Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Unsere Kundeninformation und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden Ihnen vor Aufnahme der Unterstützungsdienstleistung per Email zugesandt.
Diese Informationen und AGB stellen wir Ihnen über verschiedene weitere sensorisch wahrnehmbare Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Dies sind:
-
Die persönliche Aushändigung in Papierform in unseren Geschäftsräumen.
-
Das Vorlesen durch unsere Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen.
-
Durch Abrufen von unserer Firmenwebseite.
3.3 Barrierefreiheit in der Dienstleistung
Wir bieten unsere konkrete Unterstützungsdienstleistung per Email oder per Telefon an. Wenn Sie sich telefonisch unter 0800-08723370 oder postalisch unter CapTrader GmbH, Elberfelder Straße 2, 40213 Düsseldorf melden, am besten mit dem Stichwort „Barrierefreiheit“ und, soweit Sie dies wollen, mit Angabe Ihres Unterstützungsbedarfes, können wir versuchen, Ihnen ein darüber hinaus gehendes Angebot zu machen oder unsere Email-/Telefon-Hilfestellung speziell auf Sie auszurichten.
4. Die zuständige Marktaufsichtsbehörde
Zuständige Behörde für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF)
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de.
Schriftgröße anpassen
Chrome (Desktop)
-
Oben rechts auf ☰ klicken → Einstellungen → Darstellung.
-
Unter Schriftgröße eine passende Einstellung wählen (z. B. von „Mittel“ zu „Groß“).
-
Alternativ können Sie mit
Strg++/-zoomen –Strg+0setzt zurück .
Firefox (Desktop)
-
☰ → Einstellungen/Options → Allgemein, Bereich „Sprache & Erscheinungsbild“.
-
Unter Schriftarten und Farben können Sie Schriftart und -größe dauerhaft einstellen .
-
Oder über Ansicht → Zoom bzw.
Strg++/-bzw. per Symbol in der Symbolleiste.
Safari (macOS)
-
⌥ Option+⌘ Command++/‑ändert die Schriftgröße allein, ohne Bilder zu vergrößern . -
Um den Standard-Zoom für Websites anzupassen: Safari → Einstellungen → Websites → Page Zoom wählen.
Texte vorlesen lassen
Chrome (mit Erweiterung)
-
Standardmäßig ist kein Vorlesen dabei. Installieren Sie z. B. die „Read Aloud“-Erweiterung, dann Rechtsklick auf Text → „Read aloud selected text“.
Firefox
-
Im Lesemodus (Icon Seite im Adressfeld) können Sie über das Kopf‑Hörer-Symbol die Vorlesefunktion aktivieren.
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Alternativ: Add‑ons wie Read Aloud oder Automatik Text Reader installieren.
Safari (macOS / iOS)
-
macOS: Systemeinstellungen → Bedienungshilfen → Gesprochene Inhalte, Aktivierung von „Ausgewählten Text sprechen lassen“, z. B. über
⌥ Option+Esc. Dann Text markieren →⌥+Escdrücken . -
Lesemodus: Icon links der Adressleiste (macOS & iOS) aktivieren, anschließend auf das Aa-Symbol tippen → „Sprechen“ auswählen .
-
iOS (Safari auf iPhone/iPad): unter Einstellungen → Bedienungshilfen → Gesprochene Inhalte, „Sprechen“ oder „Bildschirm sprechen“ aktivieren. Dann zwei Finger von oben nach unten streichen .
Links:
https://www.google.com/intl/de/accessibility/products-features/
https://support.mozilla.org/de/products/firefox/accessibility
https://www.apple.com/de/accessibility/