Alle Informationen zum Thema Steuern bei Ihrem CapTrader Depot

Gewinne voll reinvestieren: Kein automatischer Einbehalt der Kapitalertragsteuer bei CapTrader

Beim Investieren und Anlegen ist das Thema Steuer ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Anlagestrategie. Natürlich werden Sie wissen, dass auf Ihre realisierten Gewinne je nach Ihrem Wohnsitz eine unterschiedlich hohe Kapitalertragsteuer fällig wird. Die Kapitalertragsteuer (in Deutschland seit 2009 in Form der Abgeltungsteuer) wird bei CapTrader nicht automatisch einbehalten, was dazu führt, dass Ihnen nahezu Ihr gesamtes Kapital inklusive aller Erträge und Gewinne vollumfänglich zur ertragreichen Weiteranlage zur Verfügung steht. Die einzige Ausnahme ist hier der Abzug einer Quellensteuer bei Dividendenzahlungen – näheres dazu erfahren Sie im Abschnitt „Quellensteuereinbehalt bei CapTrader“.

Erst im Folgejahr deklarieren Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung Ihre angefallenen Kapitaleinkünfte und können so einen Zinses-Zins-Effekt für Ihre Gewinne erzielen. Das ist möglich, da sich Ihr Depot rechtlich nicht in Deutschland oder dem Land Ihres Wohnsitzes befindet, sondern bei unserem europäischen Partner Interactive Brokers. CapTrader ist somit vom sog. „Vorab-Einbehalt“ befreit.
Gut zu wissen: Da wir keine Kapitalertragsteuern einbehalten, brauchen Sie bei uns keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Sie können Ihren Sparerpauschbetrag einfach in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Quellensteuereinbehalt bei CapTrader

Sobald Sie auch Aktien in Ihrem Depot halten, die Dividenden ausschütten, wird das Thema Quellensteuer auf Sie zukommen. Generell wird Aktieninhabern bei Zahlung einer Dividende eine sog. Quellensteuer abgezogen, sodass nur der Nettobetrag dem Depot gutgeschrieben wird (Nettobetrag = Bruttodividende abzüglich Quellensteuer). Zu diesem Abzug sind die Clearingstellen direkt „an der Quelle“ verpflichtet. Die abgezogene Quellensteuer wird dann von den Clearingstellen an die zuständige Finanzbehörde gezahlt (für US-Aktien ist dies zum Beispiel das US-Finanzministerium).

Diese gezahlte Quellensteuer können Sie dann je nach Rechtslage in Ihrem Land ggf. mit Ihren zu zahlenden Kapitalertragsteuern gegenrechnen – Sie müssen auf Dividenden also nicht „doppelt“ Steuern zahlen. Wichtig bei der persönlichen Steuererklärung: Ihr Depotauszug wird oft bereits als Nachweis akzeptiert, dass die Dividendenzahlungen bereits mit einer Quellensteuer belastet wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei CapTrader eine offizielle Bescheinigung, die sog. Einzelsteuerbescheinigung (Tax Voucher), kostenpflichtig beantragen.

Details zu den einzelnen Dividendengutschriften und deren Quellensteuerabzügen finden Sie in Ihrem Activity Statement (Kontoauszug: Aktivitäten) in Ihrer Kontoverwaltung (Client Portal) bei CapTrader.

Erträge mit US-Quellensteuer aus US-Wertpapieren

Für Investoren wird auf Erträge aus Dividenden aus US-amerikanischen Wertpapieren ein Quellensteuersatz von 30 % fällig. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ist eine Ermäßigung dieser Quellensteuer auf 15 % bei Dividenden möglich. Dies gilt auch für die meisten anderen EU-Staaten. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU kann ein anderer Quellensteuersatz anfallen.

Die Ermäßigung der Quellensteuer kann durch ein entsprechendes US-Steuerformular beantragt werden. Bei Eröffnung eines CapTrader-Depots müssen alle Nicht-US-amerikanischen Personen und Körperschaften dieses sog. „W-8“-Steuerformular ausfüllen, um das Land ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu bestätigen und klarzustellen, ob ein reduzierter Quellensteuersatz für sie anwendbar ist.

Erstanmeldung & Datenerhebung

Im Online-Antrag wird das W-8-Formular automatisch für Sie ausgefüllt, Sie brauchen hier also keine zusätzlichen Dokumente ausfüllen!
Nachträglich geänderte US-Steuerformulare können rückwirkend nur bei Dividendenzahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres berücksichtigt werden.

Wichtig: Sofern Sie in der Kontoverwaltung (Client Portal) alle persönlichen Daten aktuell halten, behält dieses Formular seine Gültigkeit. Alle drei Jahre werden Sie dazu aufgefordert, die Informationen im W-8 einmal zu kontrollieren und die Aktualität zu bestätigen.

Sollten Sie Ihr W-8-Formular doch einmal ändern müssen, dann nutzen Sie einfach unsere Anleitung zur Aktualisierung Ihres W-8-Formulars, die wir für Sie zusammengestellt haben.

US-Steuerformulare

Hinweis: CapTrader empfiehlt, bei steuerlichen Fragen Ihren Steuerberater zu kontaktieren. CapTrader darf keine steuerliche Beratung anbieten.

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