Wenn Personen von einer eingetretenen Insolvenz eines Unternehmens oder von Übernahmeangeboten Kenntnis haben, welche der Öffentlichkeit bisher nicht zugänglich sind, geht damit eine besondere Verantwortung einher. In diesem Artikel erfahren Sie, was Insiderhandel bedeutet, wie dieser abläuft und wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht.
Insiderhandel Definition
Sogenannter Insiderhandel ist der Handel mit Wertpapieren, wie beispielsweise Aktien, auf Basis von Informationen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Ein Insider ist demnach eine Person, die Wissen besitzt, das sich stark auf den Kurs eines Wertpapiers auswirken könnte.
Insiderhandel entsteht dadurch, dass eine Person einem börsennotierten Unternehmen gegenüber beruflich verbunden ist. Durch die berufliche Verbindung gelangen Insider an Informationen, die noch nicht öffentlich bekannt sind.
Insider können demnach in Aufsichtsräten und Vorständen vertreten sein, da diese häufig Zugriff auf spezielles Wissen haben. Allerdings kann jeder beliebige Mitarbeiter eines Unternehmens ein Insider sein, wenn er an entsprechendes Wissen kommt. Hierbei wird zwischen Primär- und Sekundärinsidern unterschieden:
- Primärinsider: Es handelt sich um Personen, welche direkt am Unternehmen beteiligt sind. Das können Vorstandsmitglieder oder Angestellte sein.
- Sekundärinsider: Diese Personengruppe erhält Wissen von einem Primärinsider und ist selbst nicht direkt mit dem Unternehmen verbunden.
Informationen, die häufig zu Veränderungen des Aktienkurses führen können, sind beispielsweise Insolvenzanträge, Angebote für Übernahmen, wichtige technologische Entwicklungen oder bedeutende Veränderungen im Vorstand.
Insiderhandel Beispiel
Der Handel an der Börse basiert auf einer genauen Beobachtung und Zugang zu ausreichenden Informationen. Aktionäre verfolgen die Nachrichten und beziehen diese Daten in ihre Spekulationen ein. Basierend auf diesem Wissen entscheiden sich Anleger dazu, Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen.
- Diese Spekulation ermöglicht den Anlegern Gewinne oder Verluste.
- Da kein Anleger in die Zukunft sehen und daher keine Entwicklungen mit absoluter Sicherheit vorhersagen kann, handelt es sich stets um Spekulation.
- Insider nutzen jedoch Informationen für den Handel mit Wertpapieren zu ihrem eigenen Vorteil, die anderen nicht zugänglich sind.
Ein konkretes Beispiel soll den Vorgang verständlicher machen: Ein börsennotiertes Biotechnologieunternehmen ist an der Auswertung der Ergebnisse der letzten klinischen Phase eines neuen Medikamentes beteiligt. Dieser Vorgang wurde gerade erfolgreich beendet und die Ergebnisse wurden intern noch nicht freigegeben. Ein leitender Angestellter dieses Projekts erfährt, dass das Medikament in der letzten Phase der Studie gut abgeschnitten hat und eine höhere Wirksamkeit als die Konkurrenz zeigt.
Der leitende Angestellte weiß, dass der erfolgreiche Abschluss dieser Studie eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung des Medikamentes durch die Arzneimittelbehörde ist. Darüber hinaus weiß er, dass die Zulassung üblicherweise mit einem starken Anstieg des Aktienkurses einhergeht.
Noch bevor das Wissen öffentlich wird, nutzt der leitende Angestellte diese für sich und erwirbt einige Aktien des Unternehmens für sein eigenes Wertpapierdepot. Er erwartet einen deutlichen Anstieg der Aktien. Nach der Veröffentlichung der vielversprechenden klinischen Studie steigt die Aktie des Unternehmens deutlich an. Der Angestellte erwirbt einen erheblichen Vermögensvorteil, da er unveröffentlichte kursrelevante Informationen genutzt hat.
Insider Trading Deutschland: Die rechtliche Lage
Auch wenn das deutsche Strafgesetzbuch den Begriff des Insiderhandels als solchen nicht kennt, handelt es sich hierbei um eine Straftat. Solange Informationen der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, ist es nicht legal, diese für sich zu nutzen, um am Kapitalmarkt zu profitieren. Auch die Weitergabe solcher Informationen und Tipps an andere Anleger, die diese Informationen für sich nutzen, ist verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Das Ausnutzen oder die Weitergabe von solchen Informationen ist aufgrund ökonomischer und ethischer Schwierigkeiten verboten. Wer seinen privilegierten Zugang zu Informationen in Form von Insiderhandel gegenüber anderen Marktteilnehmern ausnutzt, leitet einen Betrug gegen andere Teilnehmer ein.
Auch die Funktionsweise der Börse ist beeinträchtigt, wenn das Risiko der Marktmanipulation oder einer verzerrten Kursbildung besteht. Durch solche unfaire Vorteile könnte das Vertrauen in den Börsenhandel verschwinden.
Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) überwacht den Handel. Zudem überwachen sie Ad-hoc-Mitteilungen. Hierbei handelt es sich um vorgeschriebene, unverzügliche Veröffentlichungen von börsennotierten Unternehmen über kursrelevante Informationen. Die BaFin kann auch Hinweisen Dritter nachgehen, wodurch Untersuchungen eingeleitet werden können.
Der Insiderhandel und dessen Verbote sind im WpHG, dem deutschen Wertpapierhandelsgesetz, geregelt. Für die Strafbarkeit von Insiderhandel sind hier die Kriterien §§ 12, 13, 14 sowie 38 Abs. 1 und 119 Abs. 2 und 3 WpHG relevant.
- Darüber hinaus unterscheidet der Gesetzgeber zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat. Ersteres tritt ein, wenn eine leichtfertige Ausübung der Tat stattgefunden hat.
- Insiderhandel als Straftat kann mit Geldstrafen und Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren bestraft werden.
Es gibt einige Maßnahmen, die dazu dienen, den Insiderhandel zu vermeiden. Neben der aktiven Überwachung durch die BaFin gehören beispielsweise auch Unternehmensmaßnahmen.
Diese verpflichten beispielsweise ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit und lassen die entsprechenden Dokumente unterzeichnen, damit Informationen nicht genutzt oder weitergegeben werden. Zudem ist die Verpflichtung zu Ad-hoc-Mitteilungen eine solche Maßnahme.
Fazit: Insiderkauf Aktien
Ein Insider hat durch seine Verbindung zu einem Unternehmen Zugriff auf spezielle Informationen, die die Öffentlichkeit nicht immer einsehen kann. Wenn solche Informationen dafür sorgen, dass starke Kursveränderungen eintreten können, wird von Insiderinformation gesprochen. Nutzen Personen dieses Wissen zum eigenen Vorteil am Kapitalmarkt, handelt es sich um Insiderhandel.
Insiderhandel ist in Deutschland verboten. Neben der Nutzung des Wissens zum eigenen Vorteil ist auch die Weitergabe an andere Personen, die dieses Wissen nutzen, verboten und kann strafrechtlich verfolgt werden. Mögliche rechtliche Folgen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Es werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um Insiderhandel zu unterbinden. Dazu gehören die aktive Überwachung der BaFin, Verschwiegenheitsverpflichtungen von Unternehmen oder verpflichtende Ad-hoc-Mitteilungen. Auf diese Weise sollen faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer und das Vertrauen in den Börsenhandel sichergestellt werden.