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MiFID II

Nur mit einheitlichen Regelungen kann sichergestellt werden, dass Privatanleger ausreichend geschützt sind. Die MiFID II Richtlinie beinhaltet solche gesetzlichen Vorgaben, die beispielsweise Kostentransparenz und individuelle Empfehlungen garantieren sollen. In diesem Artikel erfahren Sie, was genau die MiFID II ist, welche Ziele verfolgt werden und welche Änderungen eingetreten sind.

MiFID 2 Richtlinie Bedeutung

MiFID II ist eine EU-Finanzmarktrichtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente. Es handelt sich hierbei um die Richtlinie 2014/65/EU. Die Abkürzung steht dabei für "Markets in Financial Instruments Directive”. Diese gilt seit dem Jahr 2018, während der Vorgänger MiFID I im Jahr 2007 in Kraft getreten ist. 

Die Richtlinie bietet den regulatorischen Rahmen für Wertpapiergeschäfte innerhalb Europas. Sie setzt hohe Standards in Bezug auf den Anlegerschutz. Hierbei wurden umfassende Überarbeitungen vorgenommen. Die Richtlinie wurde gemeinsam mit der europäischen Verordnung “Markets in Financial Instruments Regulation”, kurz MiFIR, eingeführt. Beide zusammen bilden den rechtlichen Rahmen für regulierte Märkte, Datenbereitstellungsdienste und Wertpapierfirmen.

Ziele von MiFID II

Das grundsätzliche Ziel von MiFID II ist die Herstellung eines transparenten, sicheren Finanzmarktsystems durch neue Anforderungen an Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Die Richtlinie fokussiert sich dabei auf Marktstrukturen, Anlegerschutz, Transparenz und Meldepflichten. Dadurch werden Märkte stärker reguliert und Preisspekulationen eingedämmt. Wichtige Ziele sind:

  • Marktdaten sollen qualitativ hochwertiger und leichter verfügbar sein. 
  • Mithilfe von Ausweitungen soll eine verbesserte Transparenz erreicht werden.
  • Die Finanzmarktinfrastruktur soll stabiler werden. Zudem soll die Integrität weiter verbessert werden. Die eingeführten Maßnahmen machen die Finanzmärkte effizienter und widerstandsfähiger.
  • Ein weiteres Ziel ist es, die Mikrostruktur der Märkte zu überarbeiten.

MiFID II Gesetzestext: Beispiele für eingetretene Änderungen

Eine wichtige Änderung betrifft anfallende Kosten bei Geschäftsabschluss. Wertpapierdienstleistungsunternehmen unterliegen einer Verpflichtung, ihren Kunden vor dem Abschluss eines Geschäfts sämtliche Informationen zu den anfallenden Kosten und Nebenkosten zur Verfügung zu stellen. 

Hiermit soll eine vollständige Kostentransparenz erreicht werden. Da Kosten zu diesem Zeitpunkt noch nicht immer exakt feststehen, ist es erlaubt, auf Basis von Werten aus den vorherigen Jahren Schätzungen vorzunehmen. 

Eine weitere Regelung bezieht sich auf die Aufzeichnung von Telefongesprächen. Alle telefonisch geführten Gespräche in Bezug auf einen Wertpapierauftrag müssen aufgezeichnet werden. Dies gilt auch dann, wenn das Gespräch nicht zu einem Auftragsabschluss führt. Weitere Vorgaben regulieren hierbei die eingesetzten Speichermedien und die Aufbewahrungsdauer. 

Neue Regelungen im Bereich Product Governance verpflichten Wertpapierdienstleistungsunternehmen dazu, Produktüberwachungsverfahren zu errichten. Hierbei geht es darum, dass Hersteller den Zielmarkt für jedes Finanzinstrument bestimmen. Durch den Zielmarkt wird der typische Kunde beschrieben. 

Damit soll gewährleistet werden, dass Finanzinstrumente nur Kundengruppen angeboten werden, wenn sie zu deren Bedürfnissen passen. Bei den Zielmarktkategorien werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Risikotoleranz
  • Ziele
  • Bedürfnisse
  • Kenntnisse und Erfahrungen
  • Finanzielle Situation mit Schwerpunkt auf Verlusttragfähigkeit

Darüber hinaus ist in der Richtlinie die sogenannte Geeigentheitserklärung geregelt. Es handelt sich hierbei um ein Dokument, das im Rahmen einer Wertpapierberatung vom Berater vor Vertragsabschluss an den Kunden übergeben werden muss. 

In dem Dokument wird verzeichnet, wie die individuelle Empfehlung an den Kunden vorgenommen wurde und inwiefern sie zum Kunden passt. Dabei werden Kenntnisse, Erfahrungen, Ziele und finanzielle Verhältnisse des Kunden miteinbezogen. Hierbei handelt es sich um eine Art Sicherungsmechanismus, mit dem verhindert werden soll, dass ungeeignete Produkte an den Kunden empfohlen werden.

Fazit: MiFID 2

Zusammenfassend handelt es sich bei MiFID II um eine EU-Finanzmarktrichtlinie, die den regulatorischen Rahmen für Wertpapiergeschäfte innerhalb der EU setzt. Als Nachfolger der Richtlinie MiFID I wurden umfassende Überarbeitungen vorgenommen, um mehr Anlegerschutz zu erreichen. 

Das übergeordnete Ziel ist es, das Finanzmarktsystem sicherer und transparenter zu machen. Dabei spielen vor allem Anlegerschutz, Meldepflichten und Änderungen der Marktstrukturen eine entscheidende Rolle. Marktdaten sollen leichter verfügbar sein und die Finanzmarktinfrastruktur stabiler werden.

Konkrete Änderungen zielen beispielsweise auf die Aufnahmepflicht von Telefongesprächen bei Beratungen von Wertpapierkäufen ab. Darüber hinaus müssen anfallende Kosten vor Geschäftsabschluss dem Kunden verpflichtend und transparent aufgezeigt werden. 

Eine sogenannte Geeignetheitserklärung wird vom Berater an den Kunden ausgestellt und soll umfassend darüber informieren, weshalb bestimmte Finanzprodukte an den Kunden empfohlen werden. Berater berücksichtigen hierbei Kenntnisse, Erfahrungen, Ziele und den finanziellen Status des Kunden. Neue Vorgaben im Bereich Product Governance verpflichten Unternehmen im Bereich Wertpapierhandel zu Produktüberwachungsverfahren.

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