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Besteuerung von Dividenden

Schüttet ein Unternehmen eine Dividende aus, so geschieht dies, nachdem der Gewinn auf Unternehmensebene bereits versteuert wurde. Erhalten Sie als Privatperson eine Dividende, so muss diese in Deutschland wiederum als Kapitalertrag versteuert werden.

Steuerliche Behandlung von Dividenden in Deutschland

Ebenso wie Gewinne, die durch den Handel mit Aktien oder anderen Finanzinstrumenten entstehen (Kursgewinne), zählen Dividenden als Einkünfte aus Kapitalvermögen und werden mit der Abgeltungssteuer versteuert. Diese beträgt 25%, plus Solidaritätszuschlag, plus ggf. Kirchensteuer. Der individuelle Einkommenssteuersatz spielt dabei keine Rolle.

Quellensteuer bei ausländischen Aktien

Erhalten Sie Dividenden von ausländischen Unternehmen, so wird häufig eine Quellensteuer einbehalten, die sie zurückfordern oder mit der Abgeltungssteuer verrechnen können, vorausgesetzt es besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, wie bspw. zwischen Deutschland und den USA. In diesem Fall kann der Quellensteuersatz von 30%, der für inländische Investoren gilt, für ausländische Investoren auf 15% reduziert werden. Die Ermäßigung der Quellensteuer müssen Sie jedoch vorab beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter: Quellensteuer Vorabreduzierung

Sparer-Pauschbetrag

Solange die Einkünfte aus Kapitalvermögen den Betrag von 1.000 EUR pro Jahr für Einzelpersonen, bzw. 2.000 EUR für Ehepaare nicht überschreiten (Stand: 2023), fällt keine Abgeltungssteuer an und die Einnahmen sind steuerfrei.

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