Eine Trading GmbH erfreut sich derzeit großer Beliebtheit aufgrund der steuerlichen Einschränkungen der Verlustverrechnung. Dazu gibt es viele steuerliche Vorteile beim Aktienhandel in einer vermögensverwaltenden GmbH. Welche? Dies hat euch Alexander Eichhorn in diesem Blogbeitrag zusammengefasst!
Was ist eine Trading-GmbH?
Eine Trading-GmbH, auch bekannt als Trader-GmbH, gilt rechtlich als klassische GmbH. Eine Trading-GmbH hat als Ziel den Verkauf von Trading-Produkten oder das Investieren in Buy-and-Hold-Titel und keinen operativen Zweck, wie zum Beispiel ein Handelsgewerbe. Durch die Gründung einer GmbH können Privatpersonen die Verlustverrechnung vermeiden und Gewinne für Aktien in der Trading-GmbH sind nahezu steuerfrei! Dazu gleich mehr.
Blogempfehlung: Trading GmbH gründen? Der 10 Punkteplan im Überblick!
Wann ist eine Trading-GmbH sinnvoll?
Dies ist wohl die häufigste Frage, die wir erhalten. Die juristisch unbefriedigende Antwort: Es kommt darauf an! Antworten, die wir häufig hören, wie z. B.: „Es lohnt sich erst ab einer Million“ oder „ab 100.000 € sinnvoll“ sind pauschale Verallgemeinerung, die stimmen können oder auch nicht. Im Folgenden haben wir einige Faktoren aufgelistet, die gute Anhaltspunkte für eine GmbH-Gründung sind (es müssen nicht alle Punkte zutreffen):
- Profitabler Handel mit Profiten mindestens im fünfstelligen Bereich
- Handel von Termingeschäften, die in privaten Konten nach der Verlustbeschränkung nicht mehr möglich sind
- Der Handel / das Investment möchte dauerhaft betrieben werden (über Jahre hinweg)
- Aktiengewinne werden erst in einigen Jahren benötigt und der Zinseszins kann in der GmbH arbeiten
- Es gibt bereits eine operative GmbH
Genauso wichtig ist auch die Frage, wann eine Trading-GmbH nicht sinnvoll/ nicht notwendig ist, dazu zählen beispielsweise folgende Punkte:
- Kein profitabler Handel bzw. Handel nimmt keinen größeren Umfang an
- Man ist reiner Buy-and-Hold-Investor
- Eine Auswanderung ist in Planung
Vermeidung der Verlustverrechnungsbegrenzung
Verluste aus Termingeschäften können im privaten Handel nur noch bis 20.000 Euro pro Kalenderjahr mit Gewinnen aus Termingeschäften verrechnet werden. Dazu gibt es weitere Einschränkung bei der Ausbuchung wertloser Aktien und Anleihen. In diesem Blogartikel haben wir die Verlustverrechnungsbegrenzung ausführlich erläutert.

Der permanente Spread-Handel von Optionen, beispielweise Iron Condors oder Butterflys ist im Prinzip im Privatvermögen nicht mehr möglich, gleiches gilt auch für den direktionalen Future-Handel.
Da eine GmbH nicht nach der Einkommensteuer besteuert wird, gilt die Verlustverrechnungsbegrenzung für eine Trading-GmbH nicht!
Aber Achtung: Für Stiftungen gilt die Verlustverrechnungsbegrenzung! Leseempfehlung: Steuertricks in der Trading-GmbH
Besteuerung von Aktiengewinnen in einer Trading-GmbH
Die Besteuerung einer Trading-GmbH richtet sich auf Unternehmensebene nach der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer:
- Körperschaftsteuer von 15 % zzgl. Soli von 5,5 % -> 15,83 %
- Gewerbesteuer je nach Wohnort ca. 15 %
Somit liegt die Gesamtbesteuerung einer GmbH in Deutschland bei ca. 30 %. Für Aktienkursgewinne gibt es allerdings eine große Ausnahme!
Gewinne aus der Veräußerung von Aktien (nur Aktien, keine ETFs/ REITs/ CfDs usw.!) sind nach § 8b Abs. 2 Satz 1 begünstigt:
Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft oder Personenvereinigung, deren Leistungen beim Empfänger zu Einnahmen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes gehören, oder an einer Organgesellschaft im Sinne des § 14 oder § 17 außer Ansatz.
Für die Ermittlung des Einkommens bleiben die Gewinne aus Aktienveräußerungen außer Ansatz, ganz steuerfrei sind diese jedoch nicht. Vom Veräußerungsgewinn gelten 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben und müssen versteuert werden.
Beispiel:
- Aktie gekauft bei einem Kurs von 100 €
- Aktie verkauft bei einem Kurs von 200 €
- Gewinn des Trades: 100 €
Besteuerung in der GmbH: 5 % (nicht abziehbare Betriebsausgabe) vom Gewinn (100 €) = 5 € Besteuerungsgrundlage
Steuerlast: 5 € (Besteuerungsgrundlage) * 30 % Steuerlast (Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer) = 1,50 €
Von Aktienerlösen ist demnach in einer GmbH eine Steuerlast von ca. 1,5 % fällig und somit fast steuerfrei (unabhängig von der Haltedauer!). Aber Achtung: Verluste aus Aktienveräußerungen sind nicht abzugsfähig!
Dividenden sind normalerweise nicht steuerbegünstigt. Hierfür müsste die GmbH Anteile an der Aktiengesellschaft von über 10 % halten, was die meisten bei Dividenden von Coca-Cola, Apple und Co. nicht erreichen werden. Somit sind die Dividendeneinkünfte mit ca. 30 % in der GmbH zu versteuern.
Und die Terminprodukte? Terminprodukte werden nach Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer besteuert und somit ergibt sich der gewöhnliche GmbH-Steuersatz von 30 %. Im Gegensatz zum Handel im Privatvermögen gilt hier aber keine Verlustbegrenzung!
Nachteile einer Trading-GmbH?
In diesem Blogbeitrag sind wir auf zwei große Vorteile für Trader eingegangen, daneben gibt es aber noch weitere: Steuerung von Gehalt, steuerlicher Abzug von teilweisen privaten Kosten, mögliche Regelung von Erbschaften, …
Aber eine Trading-GmbH ist nicht der heilige Gral für jeden Trader, wie immer kommt es auf die individuelle Situation an. Eine Trading-GmbH ist kostenintensiv: Gründungskosten, laufende Steuerberatungskosten, IHK-Beiträge, … Außerdem muss vor Stolperfallen Acht gegeben werden: Die Aufdeckung stiller Reserven durch eine Betriebsaufspaltung muss zum Beispiel verhindert werden! Dies haben wir in unserem Vermögensmagazin ausführlich beschrieben.
Wer bald auswandern möchte, sollte sich ebenfalls die Gründung einer Trading-GmbH überlegen!
Fazit – Vorteile einer Trading-GmbH
Der Aktienhandel in der Trading-GmbH ist fast steuerfrei und somit steuerlich sehr attraktiv. Nimmt der Aktienhandel einen gewissen Umfang an, so kann sich eine GmbH-Gründung sehr schnell lohnen und ist gegenüber dem Aktienhandel im Privatvermögen steuerlich um einiges bessergestellt. Außerdem vermeiden Trader mit der Gründung einer Trading-GmbH die Verlustverrechnungsbegrenzung. Nichtsdestotrotz muss die Gründung der Trader-GmbH mit einem Fachsteuerberater ausführlich geklärt und Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Alexander Eichhorn ist hauptberuflicher Händler und Investor. Er ist Gründer von Eichhorn Coaching und Portfoliomanager der Vermögensverwaltung Bothe & Eichhorn Capital. Seine Ausbildungstätigkeiten haben den Schwerpunkt auf der optimalen Betreuung von Kunden mit großen Konten. Außerdem zeigt er Optionshändlern durch zahlreiche Blogartikel den schnellen Einstieg in den profitablen Optionshandel und veröffentlicht regelmäßig Analysen und Tipps auf dem Eichhorn Coaching YouTube-Kanal.






