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Mit vermögensverwaltender GmbH steueroptimiert investieren: Wann lohnt sich eine VvGmbH?

Eine vermögensverwaltende GmbH verspricht enorme Steuererleichterungen, geht aber auch mit vielen Anforderungen einher. Ob sich die Gründung lohnt, hängt von zahlreichen Faktoren ab. 

Wir erklären, wie eine VvGmbH funktioniert, wann sie sinnvoll ist und welche Vorgaben Sie beachten müssen!

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Das wichtigste in Kürze

  • Eine VvGmbH verwaltet Vermögenswerte, Investments oder Beteiligungen an anderen Unternehmen.
  • Sie bietet enorme Steuererleichterungen, ist aber an strenge Auflagen gekoppelt.
  • Für Personen mit einem größeren Vermögen kann sie zahlreiche finanzielle und organisatorische Vorteile bieten.
  • Bei kleineren Konten überwiegen hingegen die Aufwände und laufenden Kosten. Eine Vermögensverwaltende GmbH zu Gründen lohnt sich also nicht in allen Fällen.

Haftungsausschluss: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorliegenden Informationen nicht um eine Steuer- oder Finanzberatung handelt! Dieser Beitrag dient nur dem allgemeinen Überblick - sollten Sie konkrete Fragen oder Probleme haben, müssen Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater und/oder Rechtsanwälte wenden.  

Was ist eine Vermögensverwaltende GmbH / VvGmbH?

Es ist der wohl unangenehmste Teil des Börsenhandels: Sie haben mit Ihrem Aktienportfolio, Derivate-Handel oder Daytrading Geld verdient und müssen nun einen großen Teil an das Finanzamt abtreten. 

In Deutschland ist dies in den meisten Fällen die Abgeltungssteuer mit 25 % (plus Soli und ggf. Kirchensteuer). Ein Viertel der erzielten Gewinne geht also an den Fiskus. Kein Wunder, dass jeder erfolgreiche Händler oder Investor früher oder später nach Möglichkeiten sucht, diese Steuerlast zu reduzieren!

Doch (legale) Methoden sind rar. Die wohl effektivste Variante: Eine Vermögensverwaltende GmbH gründen! Es handelt sich bei einer VvGmbH um ein Unternehmen mit speziellen Vorteilen und Auflagen: 

  • Eine VvGmbH ist eine Gesellschaft, die Vermögenswerte, Immobilien und Beteiligungen verwaltet. 
  • Sie profitiert von erheblichen Steuervorteilen: für Aktiengewinne werden nur 1,5 %, für Gewinne aus Aktien-ETFs nur 11,5 % Steuer fällig. 
  • Die steuerliche Belastung für andere Einnahmen liegt bei rund 30 % (jeweils rund zur Hälfte Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) und damit weit unter dem Spitzensteuersatz für Privatpersonen.
  • Eine Vermögensverwaltende GmbH kann umfassende Abschreibungen und Ausgaben geltend machen und den zu versteuernden Gewinn so massiv reduzieren. 
  • Da es sich um ein Unternehmen handelt, sind zahlreiche Auflagen, wie zum Beispiel die Erstellung von Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen oder das Veröffentlichen der Jahresabschlüsse, zu erfüllen. 
  • Zudem gibt es Einschränkungen, welche Tätigkeiten für eine VvGmbH zulässig sind. 

Wann lohnt sich also eine vermögensverwaltende GmbH? Vor allem dann, wenn Sie über ein größeres Vermögen verfügen und dieses möglichst steuergünstig weiter vergrößern wollen!

Je länger Ihr Kapital in der VvGmbH verbleibt, desto besser: Durch die vergleichsweise niedrige Steuerlast stellt sich ein starker Zinseszinseffekt ein. Werden Gelder hingegen abgezogen und wieder an Sie ausgezahlt, müssen Sie diese Einnahmen wie gewohnt versteuern. 

Obwohl sich diese doppelte Steuerlast in der Praxis leicht umgehen lässt, ist festzuhalten: Eine VvGmbH ist vor allem für den langfristigen Vermögensaufbau geeignet. Daher haben sich auch die Bezeichnungen “Sparschwein-GmbH” oder “Spardosen-GmbH” eingebürgert. 

Person, die ein Smartphone hält, auf dem eine Trading-App angezeigt wird, mit Finanzgrafiken, die auf Computerbildschirmen im Hintergrund angezeigt werden. Text wirbt für den Handel mit 100 Auftragsarten und Algorithmen.

Welche Vorteile bietet eine VvGmbH?

Mit einer Spardosen-GmbH können wir, wie der Name schon vermuten lässt, besonders effektiv Vermögen ansparen und aufbauen. Grund dafür sind eine Reihe von besonderen Vorteilen dieser Gesellschaftsform: 

Steuervorteile

Jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung, darunter auch die VvGmbH, profitiert in Deutschland von attraktiven Steuervorteilen: 

  • Einnahmen aus Aktienverkäufen: Sind zu 95 % steuerfrei. Auf die verbleibenden 5 % wird Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer erhoben, was zu einer effektiven Steuerlast von 1,5 % führt. 
  • Einnahmen aus Aktien-ETFs: Sind zu 80 % von der Körperschaftssteuer und 60 % von der Gewerbesteuer befreit. So entsteht eine Gesamtsteuerlast von 11,565 %. 
  • Andere Einnahmen: Die meisten anderen Einnahmen werden mit Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer belegt. Dies führt zu einer steuerlichen Belastung von rund 30 % und damit deutlich weniger, als vermögende Privatpersonen zahlen müssten. 
  • Beteiligung an einer atypischen, stillen Gesellschaft: Durch eine atypische, stille Gesellschaft ist es möglich, die Gewerbesteuer zu vermeiden und so die Ausgaben weiter zu reduzieren. Dazu muss der Gewerbeertrag des Unternehmens (z. B. aus Zinsen, Dividenden) unter der Freigrenze von 24.500 € pro Jahr bleiben. 

Weitere Steuervorteile ergeben sich aus Leistungen, die eine Vermögensverwaltende GmbH für Sie als Inhaber übernehmen kann. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Steuerfreie Überlassung von Handys, Computern und anderen Geräten. 
  • Steuermindernde Übernahme von Kosten für Mobilfunk, Internet und ähnliche Dienste. 
  • Ausstellung von steuerfreien Tankgutscheinen (Anzahl und Wert sind begrenzt)

Auch das Geschäftsführergehalt, dass Sie sich durch Ihre Gesellschaft gewähren können, kann zu Steuervorteilen führen. Insbesondere, wenn die VvGmbH Ihren Hauptarbeitgeber darstellt und Sie nur überschaubare Summen auszahlen, ist ein oft ein niedrigerer Einkommenssteuersatz möglich. 

Achtung!

Ein Geschäftsführergehalt muss zur Größe des Unternehmens und den üblichen Gehältern vergleichbarer Gesellschaften passen. Zu hohe Zahlungen könnten als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. 

Nur Gesamtgewinn wird versteuert

Ein weiterer Vorteil ist die steuerliche Berechnungsgrundlage: Gesellschaften zahlen Steuern nur auf den erzielten Gewinn, nicht auf Kapitaleinkommen wie bei Privatpersonen. Belastet wird also nur, was am Ende tatsächlich übrigbleibt. Als Inhaber können Sie Ihre Gewinne (und damit die Steuerlast) durch zahlreiche Abzüge reduzieren. 

Abziehbar sind alle Ausgaben (Betriebsausgaben), die dem Unternehmenszweck dienen. Im Falle einer VvGmbH ist das der Vermögensaufbau. Konkret zählen dazu zum Beispiel: 

  • Kosten für Trading-Seminare, Messen, Workshops wie etwa die Deutschen Optionstage.
  • Reisekosten für derartige Seminare oder Meetings
  • Signaldienste wie Traderfox und andere Services, die Ihnen beim Handel helfen 
  • Börsenbriefe, Magazine, Finanzportale 
  • Brokergebühren
  • Kosten für Zinsen, wenn die GmbH Kredite aufnimmt
  • Kosten für ein Büro, Internetanschluss und ähnliche Ausgaben

Auch ein Firmenwagen kann angeschafft und teilweise privat genutzt werden. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind sehr umfangreich. Es ist empfehlenswert, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Abzüge zu maximieren. 

Abschreibungen 

Da es sich bei einer VvGmbH um ein Unternehmen handelt, können Sie hier wie bei jedem anderen Unternehmen auch Abschreibungen vornehmen: Gegenstände werden mit der Zeit abgenutzt und verlieren an Wert. Durch Abschreibungen wird dieser Wertverlust in den Büchern der Firma reflektiert. 

Abschreibungen sind zum Beispiel möglich für: 

  • Gebäude
  • Maschinen und Geräte
  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
  • Computer, Laptops, Smartphones
  • Lizenzen
  • Und vieles mehr. 

In der Praxis sorgen diese Wertminderungen für erhebliche Steuereinsparungen. Denn da es sich dabei um einen Verlust handelt, reduziert sich der Gesamtgewinn. 

Wenn Sie eine Vermögensverwaltende GmbH gründen, können Sie neben der regulären Abschreibung noch von einigen zusätzlichen Extras profitieren: 

  • Sie können eine degressive AfA (“Absetzung für Abnutzung”) verwenden und so Ihre Güter noch schneller abschreiben. 
  • Bei beweglichen Gütern ist zusätzlich zur normalen Abschreibung noch eine Sonderabschreibung von 20 % möglich. 
  • Für gewerbliche Immobilien, die nach 1985 gebaut wurden, ist eine 3-prozentige Abschreibung (statt üblicher 2 %) erlaubt. 

Vermögen organisieren und schützen

Wenn Sie eine Vermögensverwaltende GmbH gründen, geben Sie Ihr Kapital an diese neue Firma ab. Es befindet sich rechtlich gesehen nicht mehr in Ihrem Besitz. Was zunächst erschreckend und problematisch klingt, hat in der Realität einige Vorteile!

  • Schutz des Vermögens: Das Kapital ist in Ihrem Unternehmen vor äußerem Zugriff geschützt. So müssen Sie zum Beispiel bei einer Scheidung nicht etwa einen Teil Ihrer Gesellschaft abtreten. Es kann zwar der Anspruch auf einen Zugewinnausgleich oder höheren Versorgungsausgleich bestehen; diese lassen sich aber durch einen Ehevertrag problemlos regeln. 
  • Steuerfrei vererben: Für eine Erbschaft einer VvGmbH fällt in Deutschland keine Erbschaftssteuer an, sofern Ihre Hinterbliebenen das Unternehmen mindestens sieben Jahre weiterführen. Zudem können sie nicht verpflichtet werden, Unternehmensanteile zu verkaufen, um Erbschaftssteuern zu bezahlen.  
  • Strukturieren und organisieren: Sie können Ihre GmbH steuerlich besonders günstig gestalten und zum Beispiel in eine Holding-Struktur überführen. Ist Ihre Gesellschaft auf diese Weise die Besitzerin anderer Unternehmen geworden, warten weitere Steuervergünstigungen. 

Bei einem großen Vermögen kann daher die zentrale Organisation bereits Grund genug sein, um eine Vermögensverwaltende GmbH zu gründen!

Auflagen und Nachteile

Mit einer VvGmbH erhalten wir zahlreiche steuerliche Vorteile. Doch natürlich gehen damit auch einige Nachteile einher, die Sie kennen und bedenken sollten, bevor Sie eine Vermögensverwaltende GmbH gründen. 

Was passiert, wenn ich Geld aus der VvGmbH abziehen möchte?

Die Steuervorteile greifen nur dann voll, wenn das Kapital in der Gesellschaft verbleibt. Früher oder später möchten die Inhaber (oder deren Erben) aber auf das Vermögen zugreifen. Eine solche “Auszahlung” stellt eine Gewinnausschüttung dar und wird standardmäßig mit der Abgeltungssteuer belegt.

  • Die Abgeltungssteuer, die wir durch die Gründung der Vermögensverwaltenden GmbH sparen konnten, wird also bei einer Auszahlung doch noch fällig. 

Ist eine VvGmbH also letztlich sinnlos? Keineswegs! Innerhalb der Gesellschaft werden Gewinne aus Aktiengeschäften, Dividenden, Immobilien und Co. deutlich niedriger besteuert! So zahlen Spardosen-GmbHs zum Beispiel nur: 

  • Rund 1,5 % Steuern auf Erträge aus Aktienverkäufen
  • Nur 11,5 % Steuern auf Dividendenerträge
  • Nur 15,8 % Steuern auf Immobilieneinkünfte 

Werden diese Einkünfte innerhalb der VvGmbH reinvestiert, kann das Gesellschaftsvermögen schnell anwachsen. 

Je länger das Kapital im Unternehmen verbleibt, desto größer der finanzielle Vorteil gegenüber der persönlichen Versteuerung der Einkünfte. 

Zudem stehen dem Inhaber einige gute Möglichkeiten zur Verfügung, um kontinuierlich und mit überschaubarer Steuerlast Kapital abzuziehen. Wir können zum Beispiel: 

  • Unserer VvGmbH ein Darlehen ausstellen. 
  • Arbeitslöhne geltend machen. 
  • Wirtschaftsgüter vermieten.

Auch die Zahlung eines Geschäftsführergehalts oder die Anstellung von Familienmitgliedern kann, je nach persönlicher Steuerlast und genauer Ausgestaltung, eine attraktive Auszahlungsform darstellen. 

Person mit einem Smartphone, auf dem eine Finanz-App angezeigt wird; der deutsche Text wirbt für die Eröffnung eines Wertpapierdepots und nennt verschiedene Vorteile.

Welche Einkünfte kann eine VvGmbH erzielen?

Die vermögensverwaltende GmbH unterliegt einer wichtigen Einschränkung: Sie darf keiner operativen Geschäftstätigkeit nachgehen. Dies umfasst alle klassischen Wirtschaftsbereiche: Handel, Produktion und Services sind tabu!

Dadurch bleiben nur vier Bereiche übrig, in denen eine VvGmbH aktiv werden kann: 

  1. Verwaltung von Kapitalanlagen: Eine Vermögensverwaltende GmbH kann Finanzprodukte an den Börsen oder festverzinsliche Anlagegüter nutzen. Dazu zählt zum Beispiel der Handel oder Daytrading mit Aktien, ETF, Forex und Co. Sie können auch Optionen handeln oder in Anleihen, Festgeld und alle anderen Produkte investieren. Nicht alle Formen sind jedoch steuerlich sinnvoll!
  2. Immobilienbesitz: Die Gesellschaft kann Immobilien besitzen und Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung erzielen. Der (gewerbliche) Handel mit den Objekten ist jedoch untersagt. Auch Aktivitäten wie das Vermieten von Ferienwohnungen oder die Weitervermietung sind problematisch. 
  3. Kunst- und Sammlerobjekte: Sachwerte, wie zum Beispiel Kunstobjekte, dürfen ebenfalls gekauft, verwaltet und verkauft werden. Der Handel darf jedoch kein gewerbliches Ausmaß annehmen. 
  4. Unternehmensbeteiligungen: Eine VvGmbH kann Anteile an anderen Firmen halten oder diese vollständig besitzen. Solche Gesellschaften bezeichnet man klassischerweise als “Holding”. 

Die zulässigen Tätigkeitsbereiche sind so strukturiert, dass die vermögensverwaltende GmbH ihrem Namen voll gerecht wird: Es handelt sich um ein Unternehmen, das ideal auf die Bewahrung und Steigerung eines bestehenden Vermögens ausgerichtet ist. 

Sollte eine Gesellschaft diese Auflagen nicht erfüllen und zum Beispiel doch eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, gehen auch die besonderen Vorteile größtenteils verloren. Die verringerte Steuerlast bei Aktiengewinnen bleibt jedoch glücklicherweise bestehen. 

Ob eine VvGmbH die Vorgaben erfüllt oder Ihre Sonderrolle aufgeben muss, ist in der Praxis oft nur schwer abzugrenzen. Entscheidend ist vor allem, dass ein wesentlicher Teil der Tätigkeit die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens ist. Das letzte Wort haben in dieser Frage oft die Gerichte bis hin zum Bundesfinanzhof. 

Welche laufenden Kosten und Aufwände gibt es?

Eine Vermögensverwaltende GmbH zu Gründen und zu Betreiben ist ein teures Vergnügen. Es entstehen zahlreiche zeitliche und finanzielle Aufwände, sowohl zu Beginn als auch im laufenden Betrieb. 

Für die Gründung fallen an: 

  • Notargebühr
  • Handelsregistergebühr
  • Kosten für die Eröffnungsbilanz
  • Ggf. Beratung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Gründungsberater
  • Mitgliedschaft in der IHK

Im laufenden Betrieb kommen weitere Kosten auf Sie zu: 

  • Kosten für die Buchhaltung, insbesondere:
    • Erstellung von Bilanzen
    • Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Erstellung von Steuererklärungen
  • Mitgliedschaft in der IHK
  • Bankkonto, Brokerkosten (teilweise Depotgebühren)
  • Veröffentlichung der Jahresabschlüsse beim Handelsregister
  • Eintragungen in das Transparenzregister

Was kostet also eine VvGmbH? 

Der genaue Preis hängt natürlich vom Umfang und den jeweiligen Besonderheiten ab. Als Richtwert hat sich aber ein Minimum von 3.000 € pro Jahr etabliert. Für die Gründung müssen Sie mit initialen Kosten von mindestens 2.000 € rechnen. Auch hier sind komplexe Fälle deutlich teurer. 

Sie können diese Ausgaben teilweise reduzieren, jedoch nie ganz vermeiden. So verringert zum Beispiel ein Firmendepot bei CapTrader die Kosten für Brokergebühren ganz erheblich. Depotgebühren entfallen auf diese Weise ebenfalls. 

Wann lohnt sich eine Vermögensverwaltende GmbH?

In Anbetracht der erheblichen Kosten stellt sich natürlich die Frage, wann es sich lohnt, eine Vermögensverwaltende GmbH zu gründen? Die Antwort hängt vom jeweiligen Einzelfall ab!

  • Rein finanziell betrachtet lohnt sich eine VvGmbH dann, wenn die Steuerersparnis die Kosten übersteigt. 
  • Bei Ausgaben von mindestens 3.000 € pro Jahr ist ein stattliches Vermögen und/oder hohe Renditen erforderlich, damit sich die Gründung lohnt. 
  • Zu bedenken sind auch die Kosten für Notare und Steuerberater: Sie steigen wertabhängig, das heißt: je größer Ihr Vermögen, desto teurer die Dienstleistungen. 

Als Richtlinie lässt sich sagen: Eine Gründung ist ab einem Vermögen von 500.000 € mit fast immer sinnvoll. Bei kleineren Summen ist eine genaue Prüfung erforderlich. Unter 100.000 € Startkapital lohnt sich die Vermögensverwaltende Gesellschaft hingegen - zumindest finanziell - kaum. 

Gut zu wissen:

Die theoretische Untergrenze liegt bei 1 € Euro - das Mindestkapital zur Gründung einer UG (Haftungsbeschränkt), die sehr ähnliche Steuerersparnisse ermöglicht. In der Praxis lohnt sich eine Gründung mit sehr geringem Stammkapital aber aufgrund der laufenden Kosten zumindest finanziell nicht. 

Eine wichtige Rolle spielen auch die Pläne der Gründer: 

  • Soll regelmäßig Kapital ausgezahlt werden, reduziert sich der steuerliche Vorteil. Bei der Auszahlung an den/die Inhaber werden die Abgeltungssteuer oder der private Steuersatz angewandt, was zu einer Mehrbelastung führt. Die Gründung einer VvGmbH wird daher weniger lohnend. 
  • Wird das Kapital nicht benötigt und kann lange Zeit - idealerweise Jahrzehnte - in der Gesellschaft verbleiben, wird die VvGmbH deutlich attraktiver. Planen Sie den langfristigen Vermögensaufbau, kann sich die Gründung auch schon bei einem kleineren Vermögen lohnen. 

VvGmbH Vor- und Nachteile

Die Vorzüge einer vermögensverwaltenden GmbH machen diese Unternehmensform sehr attraktiv. Dazu zählen: 

  • Steuererleichterungen: Kapitalerträge und Einnahmen aus Beteiligungen werden nur in minimaler Form besteuert. Auch bei Aktienfonds und Mieteinnahmen können Sie von starken Vergünstigungen profitieren. Dadurch kann sich das Vermögen in einer solchen Gesellschaft schnell vermehren und der Zinseszinseffekt voll zum Tragen kommen. 
  • Vermögen konsolidieren: Eine VvGmbH ist ideal, um das eigene Vermögen an einer zentralen Stelle zu organisieren. Das ermöglicht nicht nur den Schutz vor äußerem Zugriff, sondern erleichtert auch die Übertragung im Rahmen einer Erbschaft. 
  • Abschreibungen und Abzüge nutzen: Sie können Immobilien und andere Gegenstände abschreiben, Kosten für die Unternehmensführung und sogar ein Geschäftsführergehalt abziehen. Zu versteuern ist nur der übrigbleibende Gesamtgewinn – nicht sämtliche Kapitalerträge, wie es bei Privatpersonen der Fall ist. 

Bevor Sie eine Gründung in Betracht ziehen, sollten Sie sich aber unbedingt der Nachteile bewusst sein:  

  • Doppelte Besteuerung: Die Steuervorteile greifen nur, solange das Vermögen innerhalb der Gesellschaft verbleibt. Bei Auszahlung fällt in der Regel die Kapitalertragssteuer oder der persönliche Einkommenssteuersatz an. Die Unternehmensform lohnt sich vor allem dann, wenn das Geld langfristig in der GmbH verbleibt. 
  • Kapital schwer zugänglich: Das eingebrachte Kapital steht Ihnen nicht mehr ohne weiteres zur Verfügung, denn die Entnahme geht mit einer erhöhten Steuerlast einher.
  • Hohe Kosten: Zusätzliche Ausgaben entstehen zum Beispiel für Jahresabschlüsse, die Buchführung, IHK-Beiträge und mehr. Gebührenpunkte wie Steuerberatung oder Notarkosten sind zudem von der Größe des Vermögens abhängig. Eine VvGmbH zu gründen, lohnt sich daher erst ab einem Vermögen, bei dem die Steuerersparnis die Ausgaben übersteigt. 
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Fazit: VvGmbH gründen lohnt sich nur bei größeren Vermögen

Eine vermögensverwaltende GmbH ist eine Gesellschaft, deren Hauptaufgabe die Verwaltung von Vermögen, Immobilien und Beteiligungen ist. Sie profitiert von enormen steuerlichen Vorteilen, kann im Gegenzug aber auch nur in speziellen Bereichen tätig sein. 

Innhaber einer solchen Gesellschaft können Sie auch von Abschreibungen auf Immobilien und andere Wertgegenstände profitieren. Zudem werden Steuern nur auf tatsächliche Gewinne erhoben, die Sie durch Betriebsausgaben reduzieren können. 

Bevor Sie eine solche VvGmbH gründen, sollten Sie jedoch unbedingt die Kosten und Aufwände bedenken!

Denn es kommen einmalige und laufende Ausgaben sowie Verwaltungsaufwände auf Sie zu. Nur bei einem ausreichenden Vermögen sind die Steuervorteile diese Kosten wert. Etwa 500.000 Euro haben sich als sichere Richtlinie etabliert. Niedrigere Werte bis hin zu 100.000 sind ebenfalls möglich, sollten aber im Einzelfall genau geprüft werden.  

Vor dem Gründen ist daher eine professionelle Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater oder Anwalt unbedingt zu empfehlen. Je nach persönlichen Umständen und verfügbarem Kapital kann es auch sinnvoll sein, eine Stiftung zu gründen oder ein Family-Office einzurichten. 

Weitere Vorteile einer Trading-GmbH / VvGmbH hat auch Profi-Trader Alexander Eichhorn für Sie zusammengestellt. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wann lohnt sich eine VvGmbH?

Angaben wie “vermögensverwaltende GmbH ab 500.000 €” sind bestenfalls Richtlinien. In der Praxis kommt es auf die persönlichen Umstände, Ziele und Einkünfte an. Ob sich eine VvGmbH lohnt, hängt vor allem von Ihrer Tradingaktivität ab.

Was darf eine VvGmbH?

Die vermögensverwaltende GmbH darf Immobilien vermieten und verpachten (nicht aber handeln!), Vermögen verwalten/investieren/traden, Kunst- und andere Sammlerstücke besitzen und Beteiligungen an anderen Firmen halten.

Was kostet eine VvGmbH?

Für die Gründung einer vermögensverwaltenden Gesellschaft müssen Sie mit Kosten um die 2.000 Euro rechnen. Für den laufenden Betrieb kommen weiter Kosten (IHK-Beiträge, Steuerberatung, Buchhaltung und Jahresabschlüsse …) von min. 3.000 € pro Jahr auf Sie zu.

Was bringt eine vermögensverwaltende GmbH?

Eine VvGmbH kann enorme Steuervorteile bieten, wenn Vermögen langfristig investiert, Immobilien vermietet oder Beteiligungen gehalten werden. Der Vermögensaufbau kann sich dadurch beschleunigen; im Gegenzug müssen Sie einige strenge Vorgaben einhalten.

Philipp Gilg mit kurzen hellen Haaren und Bart trägt ein hellblaues Hemd mit Knöpfen. Er steht vor einer Glasscheibe und blickt in die Kamera.
Philipp Gilg

Philipp Gilg ist selbständiger SEO-Experte und Finanzredakteur. Auf dem CapTrader Blog veröffentlicht er regelmäßig SEO-optimierte Artikel rund um die Themen Aktien, Trading, Optionen und Geldanlage. Er arbeitet außerdem mit namenhaften Finanzinfluencern zusammen und unterstützt diese bei der organischen Reichweitengewinnung auf Google. Bereits in jungen Jahren entwickelte er eine große Leidenschaft für die Börse, schon im Alter von 16 Jahren handelte er seine ersten Aktien. Dadurch verfügt er mittlerweile über jahrelange Erfahrung und Expertise in diesem Bereich.

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