Der Tod eines Verwandten ist eine traurige und schwierige Zeit für Hinterbliebene. Hinzu kommen viele organisatorische Dinge, die erledigt werden müssen. Auch die finanziellen Aspekte spielen hier eine Rolle: Hatte der Verstorbene Konten oder Wertpapierdepots? Wo könnten diese liegen? Was Betroffene tun können, was ein Nachforschungsverfahren ist und welche Stellen Sie kontaktieren können, erfahren Sie hier.
Was ist das Nachforschungsverfahren?
Schätzungen gehen davon aus, dass auf den Konten von Verstorbenen in Deutschland rund 2 bis 9 Milliarden Euro liegen. Oft wissen die Banken nicht, wo sich mögliche Erben aufhalten. Auch der umgekehrte Fall ist möglich: Menschen, die eine Erbschaft erhalten könnten, wissen oft nichts von der Existenz möglicher Konten.
Wenn Geld auf solchen sogenannten “nachrichtenlosen” Konten gelagert wird, verfällt es nicht. Es wird so lange gelagert, bis sich die rechtmäßigen Erben melden und entscheiden, wie es weitergeht. Auch nach Jahrzehnten sind Banken dazu verpflichtet, dieses Geld auszubezahlen. Ein sogenanntes Nachforschungsverfahren kann helfen, solche Konten ausfindig zu machen.
Einige Banken sind dazu übergegangen, nach zehn Jahren ohne jegliche Bewegungen auf dem Konto (keine Ein- oder Auszahlungen mehr) das Geld auf ein Verwahrkonto umzuschichten. Dennoch gilt auch hier, dass die Banken zu einer Auszahlung verpflichtet sind. Sollte sich eine Bank dagegen wehren, können sich Betroffene bei den Ombudsleuten des Bankenverbands melden oder einen Anwalt kontaktieren.
Todesfall in der Verwandtschaft: Wie setze ich ein Nachforschungsverfahren in Gang?
Wenn es nach dem Todesfall eines Verwandten keine Hinweise auf mögliche Konten gibt, können Erbberechtigte ein Nachforschungsverfahren beantragen. Dies geht beispielsweise beim Bundesverband Deutscher Banken (BdB). Dieser Verband kann nur helfen, wenn es sich um eines der Mitgliedsinstitute handelt. Hier können Sie überprüfen, welche Banken im Verband enthalten sind und ob Ihre vermutete Bank ebenfalls Mitglied ist.
Um solch ein Verfahren einleiten zu können, benötigt der Verband eine Kopie eines Erbscheins oder ein Testament mit gerichtlichem Eröffnungsvermerk. Darüber hinaus muss der entsprechende Antrag schriftlich eingereicht werden.
Zudem benötigt der Verband die letzte Anschrift des Verstorbenen und die Adresse der Erbberechtigten. Die entsprechenden Unterlagen können an die folgende E-Mail weitergeleitet werden: nachforschung@bdb.de. Dieses Verfahren ist im Normalfall kostenfrei.
Wurden die Unterlagen überprüft, kann der Verband in bis zu drei Bundesländern, in denen die Möglichkeit eines Kontos vom Verstorbenen besteht, nachforschen. Dafür werden die Daten aller Mitgliedsbanken durchsucht.
- Der Verband sucht in solchen Fällen nach Wertpapierdepots, Konten und Schließfächern
- Es wird nur nach aktuellen Konten gesucht. Bereits aufgelöste Konten können auf diese Weise nicht mehr gefunden werden
- Sollte eine Bank fündig werden, wird sich diese bei Ihnen melden
Solche offiziellen Stellen lassen sich auch bei anderen Banken finden. Werden Konten in anderen Ländern, beispielsweise in der Schweiz vermutet, gibt es eine zentrale Stelle: den Schweizerischen Bankenombudsman.
Tipps für eigene Nachforschungen
Erste Informationen darüber, ob der Verstorbene womöglich Konten hinterlassen hat, finden sich in Schreiben der entsprechenden Bank, alte Kontoauszüge oder andere Unterlagen. Der Verstorbene hat die wichtigsten Unterlagen womöglich gesammelt, sodass kein Nachforschungsverfahren nötig ist.
Sollte der Verstorbene einen Bezug zu einem bestimmten Land haben, könnten auch hier Konten liegen. Suchen Sie hierfür nach den ausländischen Bankenverbänden, um diese zu kontaktieren und ein Nachforschungsverfahren einzuleiten. Sollten Sie hier Konten finden, melden Sie sich bei Ihrem Finanzamt. Auch wenn das Geld nach vielen Jahren gefunden wurde, ist es steuerlich relevant.
Grundsätzlich ist es eine große Hilfe für Erbberechtigte, wenn Personen zu Lebzeiten entsprechende Vorbereitungen treffen. Wenn Sie es Ihren Hinterbliebenen leichter machen wollen, denken Sie an Folgendes:
- Sammeln Sie geordnet wichtige Unterlagen und bewahren diese gesammelt an einem Ort auf
- Legen Sie eine Liste Ihrer Vermögenswerte an: Was können Hinterbliebene bei welchen Banken finden? Beschreiben Sie hier Kontoverbindungen, Verträge über Schließfächer, entsprechende Schlüssel und Wertpapierdepots
Fazit: Nachforschungsverfahren einleiten und nachrichtenlose Konten ausfindig machen
Wenn Sie nach dem Tod eines Verwandten geordnete Unterlagen finden, ist es recht einfach, die Konten schnell zu finden und die entsprechende Bank zu kontaktieren. Doch nicht immer haben Verwandte vorgesorgt und wichtige Daten zurechtgelegt. Komplizierter wird es, wenn Sie Konten vermuten, aber nicht wissen, bei welcher Bank diese liegen könnten.
In solchen Fällen kann ein sogenanntes Nachforschungsverfahren eingeleitet werden. Viele Stellen helfen Betroffenen und führen ein kostenloses Suchverfahren durch. Besonders hilfreich sind hier Bankenverbände, die eine große Anzahl an Banken gleichzeitig durchsuchen.
Ein Beispiel ist der Bundesverband deutscher Banken, der eine große Anzahl an privaten Banken zu den eigenen Mitgliedern zählen kann. Hier können Sie eine veröffentlichte Liste der Mitgliedsbanken durchsuchen. Banken, die nicht enthalten sind, müssen Sie separat kontaktieren.
Sollten Sie Konten im Ausland vermuten, sind entsprechende ausländische Bankenverbände zu kontaktieren. Wenn die Schweiz eine Möglichkeit ist, ist die Suche einfacher. Der Schweizerische Bankenombudsman gilt als zentrale Anlaufstelle.