Beim Handel mit Aktien und anderen Finanzinstrumenten gibt es nicht nur Chancen auf attraktive Gewinne, sondern auch steuerliche Verpflichtungen, die es zu beachten gilt. In Deutschland unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie sie durch den Börsenhandel erzielt werden, der Abgeltungsteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Doch welche Regeln gelten genau? Welche Freigrenzen und Freibeträge gibt es? Und wie funktioniert die Verrechnung von Verlusten? Um als privater Anleger, als Unternehmen mit Firmendepot oder auch als professioneller Trader den Überblick zu behalten und steuerliche Nachteile zu vermeiden, ist es essentiell, die wichtigsten steuerlichen Regelungen und Pflichten zu kennen.
Mit CapTrader an Ihrer Seite haben Sie ab Depoteröffnung bereits einen entscheidenden Vorteil: Ihre Gewinne aus den einzelnen Trades werden nicht direkt um die Abgeltungssteuer gemindert. Die Kapitalertragsteuer (in Deutschland seit 2009 in Form der Abgeltungsteuer) wird bei CapTrader nicht automatisch einbehalten, was dazu führt, dass Ihnen nahezu Ihr gesamtes Kapital inklusive aller Erträge und Gewinne vollumfänglich zur ertragreichen Weiteranlage zur Verfügung steht. Die einzige Ausnahme ist hier der Abzug einer Quellensteuer bei Dividendenzahlungen.
Erst im Folgejahr deklarieren Sie im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung Ihre angefallenen Kapitaleinkünfte und können so einen Zinses-Zins-Effekt für Ihre Gewinne erzielen. Das ist möglich, da sich Ihr Depot rechtlich nicht in Deutschland oder dem Land Ihres Wohnsitzes befindet, sondern bei unserem europäischen Partner Interactive Brokers. CapTrader ist somit vom sog. „Vorab-Einbehalt“ befreit.
Gut zu wissen: Da wir keine Kapitalertragsteuern einbehalten, brauchen Sie bei uns keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Sie können Ihren Sparerpauschbetrag einfach in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Steuerinformationen
Erfahren Sie auf dieser Seite für Privatkunden, welche Unterlagen Ihnen CapTrader für Ihre Einkommensteuererklärung zur Verfügung stellt und wie Sie Ihre Steuerinformationen aktualisieren.

Steuerinformationen
Erfahren Sie auf dieser Seite für Firmenkunden, welche Unterlagen Ihnen CapTrader für Ihre Einkommensteuererklärung zur Verfügung stellt und wie Sie Ihre Steuerinformationen aktualisieren.

Irische Quellensteuer
Die irischen Aufsichtsbehörden verpflichten Interactive Brokers (IBKR) zur Abführung einer Quellensteuer auf Zinserträge, die in Irland erzielt wurden. Durch ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland kann diese Steuer jedoch reduziert oder erlassen werden. Privatpersonen mit Wohnsitz in der EU (ausgenommen Irland) oder mit Wohnsitz in einem Land, das ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland hat, können die irische Quellensteuer reduzieren oder zurückfordern.
Quellensteuereinbehalt bei CapTrader
Sobald Sie auch Aktien in Ihrem Depot halten, die Dividenden ausschütten, wird das Thema Quellensteuer auf Sie zukommen. Generell wird Aktieninhabern bei Zahlung einer Dividende eine sog. Quellensteuer abgezogen, sodass nur der Nettobetrag dem Depot gutgeschrieben wird (Nettobetrag = Bruttodividende abzüglich Quellensteuer). Zu diesem Abzug sind die Clearingstellen direkt „an der Quelle“ verpflichtet. Die abgezogene Quellensteuer wird dann von den Clearingstellen an die zuständige Finanzbehörde gezahlt (für US-Aktien ist dies zum Beispiel das US-Finanzministerium).
Diese gezahlte Quellensteuer können Sie dann je nach Rechtslage in Ihrem Land ggf. mit Ihren zu zahlenden Kapitalertragsteuern gegenrechnen – Sie müssen auf Dividenden also nicht „doppelt“ Steuern zahlen. Wichtig bei der persönlichen Steuererklärung: Ihr Depotauszug wird oft bereits als Nachweis akzeptiert, dass die Dividendenzahlungen bereits mit einer Quellensteuer belastet wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie bei CapTrader eine offizielle Bescheinigung, die sog. Einzelsteuerbescheinigung (Tax Voucher), kostenpflichtig beantragen.
Details zu den einzelnen Dividendengutschriften und deren Quellensteuerabzügen finden Sie in Ihrem Activity Statement (Kontoauszug: Aktivitäten) in Ihrer Kontoverwaltung (Client Portal) bei CapTrader.
Erträge mit US-Quellensteuer aus US-Wertpapieren
Für Investoren wird auf Erträge aus Dividenden aus US-amerikanischen Wertpapieren ein Quellensteuersatz von 30 % fällig. Gemäß dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ist eine Ermäßigung dieser Quellensteuer auf 15 % bei Dividenden möglich. Dies gilt auch für die meisten anderen EU-Staaten. Bei einem Wohnsitz außerhalb der EU kann ein anderer Quellensteuersatz anfallen.
Die Ermäßigung der Quellensteuer kann durch ein entsprechendes US-Steuerformular beantragt werden. Bei Eröffnung eines CapTrader-Depots müssen alle Nicht-US-amerikanischen Personen und Körperschaften dieses sog. „W-8“-Steuerformular ausfüllen, um das Land ihrer steuerlichen Ansässigkeit zu bestätigen und klarzustellen, ob ein reduzierter Quellensteuersatz für sie anwendbar ist.
Erstanmeldung & Datenerhebung
Im Online-Antrag wird das W-8-Formular automatisch für Sie ausgefüllt, Sie brauchen hier also keine zusätzlichen Dokumente ausfüllen!
Nachträglich geänderte US-Steuerformulare können rückwirkend nur bei Dividendenzahlungen innerhalb desselben Kalenderjahres berücksichtigt werden.
Wichtig: Sofern Sie in der Kontoverwaltung (Client Portal) alle persönlichen Daten aktuell halten, behält dieses Formular seine Gültigkeit. Alle drei Jahre werden Sie dazu aufgefordert, die Informationen im W-8 einmal zu kontrollieren und die Aktualität zu bestätigen.
Sollten Sie Ihr W-8-Formular doch einmal ändern müssen, dann nutzen Sie einfach unsere Anleitung zur Aktualisierung Ihres W-8-Formulars, die wir für Sie zusammengestellt haben.
Details zu Steuerformularen
Finden Sie im Folgenden Information zu den verschiedenen Steuerformularen, die für Sie als Anleger, Trader oder Investor von Interesse sein könnten.
W-8BEN Formular
Als internationaler Investor oder Nicht-US-Bürger können Sie mit dem W-8BEN Formular Ihren Status als US-Ausländer nachweisen und vom reduzierten Quellensteuersatz profitieren, wenn es ein entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes und den USA gibt. Befolgen Sie unsere Anleitung zum Ausfüllen des W-8BEN Formulars.
Hinweis: Sie beantragen das W-8BEN Formular bereits im Rahmen Ihrer Depoteröffnung und müssen nach erfolgreicher Eröffnung nur noch Aktualisierungen vornehmen. sollten sich bei Ihnen persönliche Umstände ändern.
1042-S Formular
Steuererklärung von Nicht-US-Personen und -Gesellschaften:
Das Formular 1042-S meldet US-Einkünfte von Nicht-US-Personen, die der US-Quellensteuer unterliegen, einschließlich Zinsen, Dividenden, Ersatzzahlungen und Gebühren (die an und für Kontoführer gezahlt werden), die für das Jahr auf Ihrem Konto erzielt wurden. Sie können mehrere 1042-S-Formulare erhalten, in denen verschiedene Einkommensarten angegeben sind.
IHRE VORTEILE BEI CAPTRADER

Mehrfacher Testsieger

NIEDRIGE KOSTEN

WELTWEITER MARKTZUGANG
