In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärungen Ihres Firmendepots erhalten und wie Sie Ihre Steuerinformationen aktualisieren können.
- Betriebliches Steuerreporting für Unternehmen
- Steuererklärung: Unterlagen
- Quellensteuer und Kapitalertragsteuer
- Quellensteuerbescheinigung beantragen
- Dividenden-Report
Betriebliches Steuerreporting für Unternehmen
Als deutsche Kapitalgesellschaft müssen Sie alle Geschäftsvorfälle mit Kapitalmarktbezug steuerlich korrekt bewerten und verbuchen. Bisher bearbeitet dies zumeist Ihr Steuerberater in aufwendiger Einzelarbeit. Dieser Aufwand ist häufig kostenintensiv und fehleranfällig. Wir haben nun gemeinsam mit unserem Kooperationspartner fintegra das automatisierte Verbuchungstool „Wave“ entwickelt (Wertpapiere automatisiert verbuchen). Im Gegensatz zu bereits bestehenden, ähnlichen Dienstleistern wird dieser Service direkt von uns unterstützt, wodurch Sie mehrere Vorteile haben:
- Keine Dokumentenuploads: Wir übernehmen für Sie die Lieferung aller steuerrelevanten Transaktionen – auch rückwirkend für Vorjahre, in denen Ihr Depot noch nicht an CapTrader angebunden war
- Keine Nachbearbeitungskosten: Teure, nachträgliche Steuerberaterstunden zur Integration der Berichte in Ihre Finanzbuchhaltung sind nicht notwendig
- Keine Probleme mit komplexen Transaktionen: Deutlich höhere Verbuchungsqualität durch ergänzendes Fachwissen direkt von CapTrader, insbesondere bei Short-Selling, Kapitalmaßnahmen und Termingeschäften

Steuererklärung: Unterlagen
In der Kontoverwaltung steht Ihnen eine vollständige Aufstellung Ihrer Gewinne und Verluste sowie aller Bewegungen in Ihrem Depot zur Verfügung. Erstellen Sie hierfür einen Jahresdepotauszug in der Kontoverwaltung. Dieser enthält alle Transaktionen, Gewinne und Verluste, Gebühren, Dividenden und vieles mehr. Der Jahresdepotauszug umfasst somit alle steuerrelevanten Daten, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen können.
Depoteröffnungen innerhalb der EU: Da Ihr Depot bei Interactive Brokers Ltd. in Irland geführt wird, unterliegt es nicht dem deutschen Steuerrecht. Eine Steuerbescheinigung gemäß dem deutschen Steuerrecht wird daher nicht ausgestellt.
Quellensteuer und Kapitalertragsteuer
Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurde ein erweiterter Steuerabzug auf Kapitalerträge (§ 20 EStG) eingeführt. Dies bedeutet, dass Kapitalerträge in Form einer Quellensteuer einem Steuerabzug von 25% unterliegen. Zusätzlich wird auf den Betrag der Kapitalertragsteuer ein Solidaritätszuschlag von 5,5% erhoben. Kapitalerträge werden somit pauschal versteuert.
Während andere deutsche Online-Broker die Kapitalertragsteuer für jeden einzelnen Trade direkt an den deutschen Fiskus abführen, bietet Ihnen CapTrader den Vorteil, die Abrechnung und Abführung der Kapitalertragsteuer erst zum nächsten Jahresabschluss eigenständig vorzunehmen. Ihre Gewinne und Verluste können Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung am Ende des Jahres selbst veranlagen. Dadurch stehen Ihnen Ihre kumulierten Handelsgewinne das ganze Jahr über vollständig zur Wiederanlage zur Verfügung, was eine zusätzliche Hebelwirkung für Ihr Depot ermöglicht. Dies ist möglich, weil die Depotführung über CapTrader bei unserem Kooperationspartner Interactive Brokers (IB) im Ausland erfolgt.
Auf die Dividendenzahlungen deutscher Aktiengesellschaften wird eine Steuer von 26,375% einbehalten. Dieser Satz setzt sich aus 25% Kapitalertragsteuer und einem Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Kapitalertragsteuer zusammen.
Falls der Quellenstaat mehr als den im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehenen Steuersatz einbehalten hat, kann der Differenzbetrag vom zuständigen Finanzamt in diesem Staat zurückgefordert werden.
Bei Dividendenzahlungen sind die jeweiligen Clearingstellen verpflichtet, die Steuern direkt an das zuständige Finanzamt abzuführen. Daher wird Ihnen nicht der volle Dividendenbetrag ausgezahlt, da die fällige Steuer sofort einbehalten wird. Dies ermöglicht Ihnen, sofort zu sehen, welcher Betrag Ihnen verbleibt, und Sie können diesen direkt in Ihrem Depotauszug nachvollziehen. Bei der Steuererklärung können Sie angeben, dass die Dividendenzahlungen bereits versteuert wurden, wobei Ihr Depotauszug als gültiger Nachweis dient. Darüber hinaus können Sie gebührenpflichtige Quellensteuerbescheinigungen für einbehaltene Kapitalertragsteuern bei Kapitalmaßnahmen oder Fondsausschüttungen beantragen.
Quellensteuerbescheinigung beantragen
Kapitalertragssteuern auf Dividendenzahlungen werden direkt von den Clearingstellen abgeführt. Die einbehaltenen Steuern sind zusätzlich zu den erhaltenen Dividenden im Jahresdepotauszug nachvollziehbar. CapTrader berechnet keine Kapitalertragssteuern und führt diese auch nicht ab.
Sie können darüber hinaus gebührenpflichtige Quellensteuerbescheinigungen zu einbehaltenen Kapitalertragsteuern bei Kapitalmaßnahmen oder Fondsausschüttungen beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Erstellung einer Quellensteuerbescheinigung normalerweise mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 3 Wochen verbunden ist.
Die Erstellung einer Quellensteuerbescheinigung ist mit folgenden Gebühren pro Wertpapierposition und je Beleg verbunden:
- Deutsche Aktien: 30,00 EUR
- Schweizer Aktien: 0,00 CHF
- Französische Aktien: 125,00 EUR
Die Gebühr wird direkt von Ihrem Depotguthaben abgezogen. Sie können die Buchung im Depotauszug unter dem Punkt > Gebühren nachvollziehen.
Dividenden-Report
IBKR erstellt jährlich einen Dividendenbericht. Dieser ist über die Kontoverwaltung verfügbar, indem Sie das Menü > Performance & Berichte und anschließend > Steuerdokumente unter > Berichte auswählen. Wählen Sie hier den > Dividendenbericht aus.

Der Dividendenbericht zeigt Kontodetails für alle Dividenden und Zahlungen anstelle von Dividenden sowie die Steuereinbehaltung auf diese Beträge. Darüber hinaus werden alle gemeldeten Dividenden nach Einkunftsart zusammengefasst, um die Steuerberichterstattung am Jahresende zu erleichtern. Ein Dividendenbericht wird für alle Kunden bereitgestellt. Die Dividenden werden in der Basiswährung des Kontos ausgewiesen.
