Wenn Sie sich für das Daytrading interessieren, führt kein Weg am Thema Steuern vorbei. In Deutschland werden Gewinne aus Börsengeschäften mit der Abgeltungssteuer belegt. Wie viel, wann und wo Sie diese Zahlen, hängt allerdings maßgeblich von der Struktur Ihres Brokers ab! Hier erfahren Sie, welches System für Sie am besten ist.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass CapTrader keine Steuerberatung anbietet. Wir empfehlen Ihnen, bei Fragen zu Steuern immer einen Steuerberater zu kontaktieren, der sich im (internationalen) Steuerrecht spezialisiert.
Das wichtigste in Kürze
- Für Gewinne aus dem Daytrading wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag fällig
- Ein Freibetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften) erleichtert die Steuerlast
- CapTrader überlässt Ihnen die Versteuerung zum Jahresende. Dadurch können Sie höhere Gewinne erzielen
Daytrading Steuern: Das müssen Privatpersonen beachten
Immer mehr Menschen nutzen die Angebote moderner Broker und nehmen ihre Finanzen selbst in die Hand. Das Interesse am Daytrading wächst dabei besonders stark: Bei dieser Form des aktiven Börsenhandels werden Assets wie Aktien, Währungspaare oder Derivate mit kurzen Laufzeiten getradet.
Spätestens mit der Schlussglocke der Börsen sind alle Positionen wieder geschlossen, sodass die gefährliche Phase zwischen zwei Handelstagen vermieden wird. Dadurch können wir beim Daytrading unsere Investments gut steuern und aktiv managen. Gehebelte Anlageprodukte sorgen dafür, dass trotz der kurzen Zeiträume stattliche Gewinne möglich sind. Aber auch die Verluste können - bei falscher Handhabung - schnell ausufern.
Einige Trader erzielen mit den kurzen Laufzeiten jedoch stattliche Gewinne. Wie alle Gewinne aus dem Handel an der Börse müssen auch für Verdienste durch das Daytrading Steuern gezahlt werden. Hier greift die sogenannte Abgeltungssteuer (früher auch als “Kapitalertragssteuer” bekannt) in Höhe von aktuell 25 Prozent. Außerdem kommt noch der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls auch die Kirchensteuer hinzu.
Glücklicherweise werden Soli und Kirchensteuer aber nicht vom Gewinn, sondern aus der Abgeltungssteuer errechnet: die 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer beziehen sich also auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer und führen zu folgenden Werten:
| Abgeltungssteuer mit Soli ohne Kirchensteuer | 26,3750 Prozent |
| Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer 8 Prozent | 27,8186 Prozent |
| Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer 9 Prozent | 27,9951 Prozent |
Die Kirchensteuer müssen Sie entrichten, wenn Sie einer sogenannten “öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft” angehören. Dazu zählen derzeit die Katholische und Altkatholische Kirche, die freireligiösen Gemeinde, mehrere evangelische Kirchen sowie die jüdischen Gemeinden. Viele andere Religionsgemeinschaften erfüllen zwar die Voraussetzungen, eine solche Steuer zu erheben, verzichten aber aktuell darauf. Die Höhe der Kirchensteuer liegt in Bayern und Baden-Württemberg bei 8 Prozent, in den anderen deutschen Bundesländern bei 9 Prozent.
Abgeltungssteuer und Einkommenssteuer
Derzeit fällt als einzige Daytrading-Steuer für Privatleute in Deutschland die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätszuschlag an. Die Belastung ist dabei im europäischen Vergleich eher hoch; Investoren profitieren aber von der Natur der Steuer: Es handelt sich nicht um eine progressive Berechnungsmethode, sondern einen maximalen Höchstsatz.
Auch bei sehr hohen Einkommen und der Anwendung des Spitzensteuersatzes werden die Erträge aus dem Daytrading nicht anders besteuert. Dies kommt erfolgreichen Händlern durchaus zugute. Außerdem gibt es Möglichkeiten, die Besteuerung unter den Satz von 25 Prozent zu senken.
Eine Abgeltungssteuer, die sich an der Einkommenssteuer orientiert und sich entsprechend Steuerklasse und Steuersatz berechnen würde, ist immer wieder im Gespräch. Sie könnte in der Praxis zu noch mehr Belastungen für Daytrader führen, aber auch neue Chancen bieten, die Steuern zu reduzieren. Aktuell ist es politisch unwahrscheinlich, dass es zu kurzfristigen Änderungen der Abgeltungssteuer kommt.
Für die Abgeltungssteuer gilt ein persönlicher Freibetrag von 1.000 Euro oder 2.000 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Dabei handelt es sich um einen tatsächlichen Freibetrag, das heißt: Daytrading Steuern (oder Steuern aus anderen Gewinnen) fallen nur für den Betrag an, der über die 1.000 Euro hinausgeht.
Immer wieder gibt es über den Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze Verwirrung. Wird eine Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden. Überschreiten wir hingegen einen Freibetrag, zahlen wir nur für die darüberliegende Summe die jeweilige Abgabe.
So berechnen sich die Daytrading Steuern in Deutschland
Nur auf tatsächliche Gewinne aus dem Daytrading fallen in Deutschland Steuern an. Dabei wird zuerst der persönliche Freibetrag von 1.000 Euro, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften 2.000 Euro, verrechnet. Liegt der Gewinn über dieser Summe, wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag von dem überschüssigen Betrag abgezogen.
In der Praxis könnte dies so aussehen: Sie haben im vergangenen Jahr Gewinne durch das Daytrading in Höhe von 10.000 Euro erzielt und möchten nun wissen, wie viel Steuern Sie dafür zahlen müssen. Dazu ziehen Sie zunächst Ihren Freibetrag von 1.000 Euro (Sie sind in unserem Beispiel unverheiratet) ab. Auf die verbleibenden 9.000 Euro fällt die Abgeltungssteuer von 26,3750 Prozent an (Sie gehören in unserem Beispiel keiner Religionsgemeinschaft an).
Ihre Daytrading-Steuer beträgt in diesem Fall 2.373,75 Euro (9.000 x 0,26375). Ob dieser Betrag jetzt von Ihnen im Rahmen Ihrer Steuererklärung fällig wird oder bereits von Ihrem Broker einbehalten wurde, hängt von der Struktur des jeweiligen Anbieters ab.
Zusammenfassung:
Zur Berechnung der Daytrading Steuer wird also nur der Gewinn herangezogen, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Anschließend wird von dieser Summe die Abgeltungssteuer abgezogen. Sofern Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, die eine Kirchensteuer erhebt, beträgt die Belastung 26,3750 Prozent.
Gewerbliches Daytrading - Welche Steuern fallen an?
Wer beruflich als Daytrader aktiv ist, wird anders besteuert, als eine Privatperson, die gelegentliche Geschäfte abwickelt. Je nach Konstellationen ist das professionelle Daytrading als freiberufliche Tätigkeit, als eigenes Unternehmen oder in einem Angestelltenverhältnis möglich.
Die Besteuerung für Freiberuflerinnen und Freiberufler weicht dabei nicht von anderen freischaffenden Tätigkeiten ab. Sie können zum Beispiel vom Grundfreibetrag von aktuell 10.908 Euro (Stand: 2023) profitieren. Solange Ihre Verdienste durch das Daytrading unter dieser Grenze bleiben, wird keine Steuer erhoben. Der Betrag kann zusätzlich, zum Beispiel durch den Kinderfreibetrag von bis zu 8.952 Euro, aufgebessert werden.
Über ihren Freibetrag hinausgehende Einnahmen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz belegt. Die Belastung steigt dabei mit zunehmenden Verdiensten an und kann bis zum Höchststeuersatz von 42 Prozent reichen, wenn Ihre Gewinne 61.972 € oder mehr pro Jahr betragen.
Nutzen Sie für das Daytrading etwa eine eigene Trading-GmbH oder andere, eigenständige Unternehmensformen, ergeben sich neue Möglichkeiten zur Steuerersparnis. Auch Ihre unternehmerischen Pflichten nehmen dabei jedoch zu. In jedem Fall sollten Sie sich an einen qualifizierten Steuerberater wenden, um hier ihre Steuerlast zu minimieren.
Wann wird das Daytrading zum Gewerbe?
Entgegen anderslautender Gerüchte hängt die Frage, ob das Daytrading privat oder gewerblich betrieben wird, NICHT mit den gehandelten Beträgen oder der Menge an Trades zusammen. Auch die Behauptung, dass professionelles Daytrading dann vorliegt, wenn keine andere Tätigkeit ausgeübt wird, ist nicht korrekt.
In der Praxis gibt es nur recht wenige Fälle, in denen das Daytrading als unternehmerische Tätigkeit eingestuft wird. Dazu zählt vor allem der Personenkreis, für den gehandelt wird, sowie die Herkunft des Kapitals: Ein Daytrader, der ausschließlich mit dem eigenen Vermögen (kein Fremdvermögen!) auf eigene Rechnung handelt, erfüllt nicht die Definition eines gewerblichen Händlers. Das gilt auch dann, wenn hohe Summen in hunderten von Trades pro Tag bewegt werden. Gerichtsurteile bestätigen diese Auffassung immer wieder.
Wird das Daytrading hingegen (auch) für andere ausgeübt oder mit Fremdvermögen durchgeführt, liegt in der Regel eine unternehmerische Tätigkeit vor. Dies gilt übrigens auch, wenn Sie Ihr Finanzwissen, Daytrading-Know-how etc. als Lehrerin oder Lehrer an Dritte gegen Entgelt weitergeben!
Gut zu wissen:
Wer in bezahlten Seminaren oder Coachings sein Finanzwissen weitergibt, agiert gewerblich und muss sich um entsprechende Anmeldungen und Versteuerung kümmern.
Die Einstufung obliegt letztlich immer den Finanzbehörden und hat schon für so manche, langwierige Rechtsstreitigkeit gesorgt. Sollten Sie mit der Betrachtungsweise des Finanzamtes nicht einverstanden sein, kann rechtlicher Beistand unter Umständen sinnvoll sein.
Inländische oder ausländische Broker? Das sollten Sie beachten
Dank des Internets ist es heute einfacher denn je, den passenden Broker auszuwählen. Dabei sind Sie nicht mehr auf Anbieter in Ihrer Nähe, wie zum Beispiel die oft teure Hausbank, angewiesen. Auch Dienstleister aus anderen EU-Staaten oder dem internationalen Ausland kommen für deutsche Anleger infrage.
Wann, wo und in welcher Höhe eine Daytrading-Steuer erhoben wird, hängt dabei von Ihrem Standort sowie dem Ihres Brokers ab. Dabei gibt es generell zwei Möglichkeiten:
- Der Broker ist in Deutschland ansässig. In diesem Fall wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent von allen Gewinnen, die Sie bei einem solchen Anbieter erzielen, direkt einbehalten. Ihren Freibetrag können Sie in der Regel geltend machen, wenn Sie einen entsprechenden Freistellungsauftrag an Ihren deutschen Broker erteilen. Dadurch werden nur Gewinne, die die 1.000-Euro-Marke überschreiten, mit den 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt.
- Der Broker ist nicht in Deutschland ansässig und führt die Abgeltungssteuer nicht automatisch für Sie ab. Hier sind Sie selbst verpflichtet, Ihre Gewinne bei der nächsten Steuererklärung korrekt anzugeben. Sollten die Einnahmen Ihre Freigrenze von 1.000 Euro überschreiten, wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf diesen Betrag durch Ihr Finanzamt berechnet.

Die beiden Varianten haben dabei eigene Vor- und Nachteile. Sollten Sie sich für einen deutschen Broker entscheiden, profitieren Sie von einer besonders einfachen Möglichkeit, Ihre Abgeltungssteuer zu zahlen. Durch die automatische Abführung müssen Sie sich nicht selbst aktiv um Ihre Daytrading Steuern kümmern. Leider kommt es hier auch zu einer deutlich größeren Belastung.
Da die Abgeltungssteuer hier immer direkt von Ihren Gewinnen abgezogen wird, können Sie diese zunächst nicht mit Ihren Verlusten gegenrechnen. Da selbst dem besten Daytrader gelegentlich Fehler unterlaufen, macht sich dieser Nachteil langfristig bemerkbar. Erst zum Jahresende können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung mit dem Anhang KAP die auf diese Weise zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurückfordern.
Die Summe fehlt Ihnen jedoch bereits seit einigen Wochen oder Monaten, in denen Sie weitere Gewinne hätten generieren können. Dadurch verringert der direkte Abzug der Abgeltungssteuer Ihre Liquidität und schmälert Ihre Rendite. Die Daytrading Steuern auf diese Weise abzuführen, ist also einfacher, aber nicht lukrativ und eignet sich vor allem für Laien, die erste Gehversuche an den Finanzmärkten unternehmen möchten.
Entscheiden Sie sich hingegen für einen nicht-deutschen Broker, entfällt dieses Problem: Der Anbieter wird die Abgeltungssteuer nicht automatisch für Sie abziehen, sodass Sie Ihre Gewinne im Rahmen Ihrer Steuererklärung angeben müssen. Das erlaubt Ihnen, mit der vollen Summe weiterhin Daytrading zu betreiben, da Sie noch keine Steuern abführen mussten und die Gewinne weiterhin auf Ihrem Konto zur Verfügung stehen. In der Praxis kann das Begleichen der Abgeltungssteuer bis zu 1,5 Jahre nach hinten verschoben werden!
Das eigenhändige Versteuern bedeutet allerdings geringfügig mehr Aufwand beim Einreichen Ihrer Steuererklärung. Nicht-deutsche Broker sind daher ideal für alle Daytrader, die ihre Steuerbelastung gering halten und Gewinne optimieren möchten.
Bei CapTrader erhalten Sie ein solches Angebot, das den Komfort eines deutschen Unternehmens mit dem Liquiditätsvorteil eines nicht-deutschen Brokers verbindet: aufgrund unserer Struktur gelten wir nicht als deutscher Broker und führen dementsprechend keine Abgeltungssteuer automatisch für Sie ab. Sie genießen daher einen erheblichen finanziellen Vorteil. Gleichzeitig sind wir aber ein in Deutschland ansässiges Unternehmen mit deutschem Kundendienst und allen anderen Annehmlichkeiten, die Sie von einem regionalen Dienstleister erwarten können.
Gewinne und Verluste gegenrechnen
Je höher Ihre Gewinne beim Daytrading ausfallen, desto größer auch der Betrag, den Sie als Steuer abführen müssen. Von diesen Einnahmen müssen allerdings die entstandenen Verluste abgezogen werden. Da beim kurzfristigen Handel immer wieder einzelne Trades nicht wie gewünscht ablaufen können, ist dieser Vorgang für Daytrader besonders wichtig.
Bei in Deutschland ansässigen Brokern gestaltet sich dieser Abzug schwieriger und kann nur im Nachhinein, durch die Steuererklärung, stattfinden. Denn die Abgeltungssteuer wurde in diesem Fall bereits durch den Anbieter einbehalten, jedoch noch nicht mit den Verlusten verrechnet. Über die Anlage KAP kann der Betrag zurückgefordert werden, ist jedoch bis zur Auszahlung nicht verfügbar, was zu erheblichen Liquiditätseinbußen führen kann.
Broker außerhalb Deutschlands ziehen keine Abgeltungssteuer von Ihren Gewinnen ab, sodass Sie die Verrechnung mit den Verlusten im Rahmen Ihrer Steuererklärung vornehmen können. Bis dahin bleibt Ihr Kapital verfügbar und kann weitere Rendite generieren.
Unabhängig davon, ob Sie sich für einen deutschen oder ausländischen Broker entscheiden, ist das Gegenrechnen der Verluste ein wichtiger Vorgang, um Ihre Steuerlast zu senken. Da manche Anleger beim Daytrading Verluste erzielen, liegt die Idee nahe, diese mit den Gewinnen aus anderen Assetklassen zu verrechnen. Das ist jedoch in der Praxis nicht möglich, da hier der “horizontale Verlustausgleich” greift!
Verluste können dadurch nur innerhalb der gleichen Einkunftsart, dem jeweiligen “Verrechnungstopf”, verrechnet werden. Haben Sie durch das Daytrading mit Termingeschäften Geld verloren, können Sie diese Verluste nicht etwa von Ihren Zins-Einnahmen oder Ihren Dividenden abziehen!

Haben Ihre Verluste die Gewinne des vergangenen Jahres überschritten, können Ihre Steuerlast aber nicht weiter reduzieren, ist ein sogenannter “Verlustvortrag” sinnvoll. Mit diesem nehmen Sie Ihre Verluste in das nächste Jahr mit, sodass Sie dort von der Steuerreduktion profitieren.
Gut zu wissen:
Transaktionskosten, Spesen und andere Gebühren, die Ihr Broker eventuell erhebt, werden ebenfalls von Ihren Gewinnen abgezogen und reduzieren so Ihre Steuerlast.
Daytrading Steuern sparen: So geht’s
Mit Ausnahme der wenigen professionellen Händler gilt für nahezu alle Daytrading Gewinne die Abgeltungssteuer von 25 Prozent, die durch den Solidaritätszuschlag weiter ansteigt.
In einigen Fällen kann die Belastung jedoch reduziert werden. Das gelingt zum Beispiel, wenn der Daytrader über einen niedrigeren Einkommenssteuersatz als die 25 Prozent der Abgeltungssteuer verfügt. Im Rahmen einer sogenannten “Günstigerprüfung” kann die betroffene Person eine Untersuchung der möglichen Veranlagung und anschließende Nutzung des niedrigeren Steuersatzes fordern.
Daneben gibt es weitere Möglichkeiten, wie etwas das Einrichten einer Trading-GmbH. Solche Unternehmen werden mit dem Ziel gegründet, Gewinne an den Finanzmärkten zu erzielen und sind steuerlich bevorteilt. Sollten Sie Daytrading-Steuern sparen wollen, ist in jedem Fall die Hilfe eines Steuerberaters sinnvoll!
Daytrading mit unterschiedlichen Assets - diese Steuern fallen in Deutschland an
Mit der Abgeltungssteuer wurde die Belastung für unterschiedliche Assetklassen wie Aktien, Derivate, Zinseinnahmen und weitere vereinheitlicht. Die vorher üblichen, unterschiedlichen Berechnungsmethoden und Steuer-Höhen gingen im einheitlichen Satz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag auf.
Dadurch ergibt sich in der Praxis beim Daytrading folgende Steuerlast:
1. Aktien
Für das Daytrading mit Aktien wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und, falls zutreffend, Kirchensteuer fällig. Die Regelung, nach der Aktiengewinne steuerfrei waren, wenn die Wertpapiere mindestens ein Jahr gehalten wurden, gilt bereits seit 2009 nicht mehr.
2. Forex/Devisen
Das Daytrading mit Währungspaaren kann steuerlich auf zwei verschiedene Arten betrachtet werden: Liegt gegenüber dem Broker ein Auslieferungsanspruch vor, handelt es sich um den Kauf/Verkauf eines realen Wirtschaftsguts. Der Daytrader muss die Nettoerträge in diesem Fall im Rahmen der Steuererklärung angeben, wo sie dann mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden.
Liegt ein solcher Auslieferungsanspruch nicht vor und der Vertrag mit dem Broker sieht stattdessen einen Barausgleich vor, greift die Abgeltungssteuer. Denn in diesem Fall wird - aus Sicht der Behörden - nicht mit realen Gütern gehandelt und der Daytrader ist nicht Besitzerin oder Besitzer der jeweiligen Währung.
3. Termingeschäfte (Optionen, Futures, …)
Auch bei den Termingeschäften greift generell die Abgeltungssteuer. Gewinne werden mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belastet, Verluste können gegengerechnet werden. Derartige Abzüge müssen allerdings im Bereich Termingeschäfte bleiben, das heißt: Haben Sie Verluste mit Futures erzielt, können Sie diese nicht etwa mit Ihren Zinseinnahmen verrechnen. Nicht zu den Termingeschäften zählen aus steuerrechtlicher Sicht Optionsscheine und Knock-Out-Zertifikate. Hier erzielte Verluste können wir stattdessen mit den “sonstigen Wertpapieren” gegenrechnen.

Fazit: Fürs Daytrading spielen Steuern eine wichtige Rolle
Die Themen Daytrading und Steuern sind untrennbar miteinander verbunden. Selbst, wer nur gelegentlich aktiv wird und an einzelnen Tagen handelt, wird mit der Abgeltungssteuer in Berührung kommen. Da die Mehrzahl der Nutzerinnen und Nutzer beim Daytrading Verluste erzielt, ist vor allem die Gegenrechnung mit Gewinnen aus der gleichen Verrechnungsart von großer Bedeutung. So lassen sich etwa Verluste beim Daytrading mit Aktien mit den Gewinnen durch Aktien, Verluste durch Währungsgeschäfte mit Gewinnen aus Währungsgeschäften etc. gegenrechnen.
Generell greift, bis auf wenige Ausnahmen, für Gewinne aus dem Daytrading stets die Abgeltungssteuer. Sie beträgt 25 Prozent sowie den Solidaritätszuschlag, der 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer entspricht. Für Mitglieder einige Religionsgemeinschaften kommt noch eine Kirchensteuer in Höhe von 8 (Bayern und Baden-Württemberg) oder 9 Prozent (restliche Bundesländer) hinzu, die sich ebenfalls aus der Steuer berechnet.
Diese allgemeine Besteuerung ist nur begrenzt zu beeinflussen. Wer über einen niedrigeren Steuersatz verfügt, kann diesen anstelle der Abgeltungssteuer anlegen lassen. Auch der Freibetrag von derzeit 1.000 Euro pro Person für Gewinne kommt uns zugute.
Oft unterschätzt wird die Bedeutung des Brokers! Ein ausländisches Institut, wie zum Beispiel CapTrader, überlässt Ihnen die Berechnung der Abgeltungssteuer. Dadurch erhalten Sie einen erheblichen Liquiditätsvorteil: Das Geld steht Ihnen bis zur Überweisung an das Finanzamt zur Verfügung und kann erhebliche Renditen erzeugen. Dieser Zeitraum, der problemlos eineinhalb Jahre betragen kann, entfällt bei deutschen Brokern, da diese Ihre Steuer sofort abziehen.
Die Wahl des richtigen Brokers kann einen massiven finanziellen Unterschied machen, da Ihnen die 25 Prozent Ihrer Gewinne so länger zur Verfügung stehen. Davon abgesehen bleiben Daytradern leider nur wenige Möglichkeiten, ihre Steuern zu reduzieren.


