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Informationen über den irischen Quellensteuereinbehalt auf Zinserträge

Die irische Steuerbehörde verlangt von IBKR die Einbehaltung einer Quellensteuer auf in Irland erwirtschaftete Zinsen (nicht: Dividenden). Diese Quellensteuer beträgt 20% und muss von den Zinszahlungen auf Ihr Konto abgezogen werden. Um diesen direkten Steuerabzug zu vermeiden, können Sie das auf dieser Seite beschriebene Formular nutzen. Dieses ist einmalig auszufüllen und gilt damit für fünf Jahre (Stand 21.12.22).

Definition

Einwohner der EU (mit Ausnahme von Irland) oder Personen, die in einem Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland ansässig sind, haben die Möglichkeit, die irische Quellensteuer zu reduzieren oder zurückzufordern. Hierzu ist das Formular 8-3-6 auszufüllen und von der zuständigen Finanzbehörde unterzeichnen bzw. bestätigen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass der anwendbare Quellensteuersatz vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Irland und Ihrem Wohnsitzland abhängt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der irischen Aufsichtsbehörde:

https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx

Die Quellensteuer gilt nicht für Unternehmenskonten, wenn sie sich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (mit Ausnahme von Irland) oder für Unternehmen in Ländern befinden, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland haben.

Formulare 8-3-6

Für das Ausfüllen des Formulars 8-3-6 benötigen Sie die folgenden Angaben

  1. Kundenname (bitte stellen Sie sicher, dass dieser mit dem Namen auf Ihrem IBKR-Konto übereinstimmt)
  2. Adresse des Kunden
  3. Steueridentifikationsnummer im Land des Wohnsitzes
  4. Das Land, in dem der Kunde steuerlich ansässig ist
  5. Der Quellensteuersatz zwischen dem Land des steuerlichen Wohnsitzes und Irland (siehe unten)
  6. Unterschrift
  7. Datum

Bestätigung des Finanzamtes

Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, reichen Sie es bei der örtlichen Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes ein. Die örtliche Steuerbehörde muss das Formular unterschreiben und abstempeln.

Übermittlung in der Kontoverwaltung

Zu Ihrer Erleichterung haben wir die Formulare so vorbereitet, dass sie die Punkte 3 bis 5 für alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") enthalten. Die Kunden können die anderen Punkte unter 1 bis 7 ausfüllen.

Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit 0% Quellensteuer:

Länder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit mehr als 0% Quellensteuer:

Weitere Länder mit irischem Doppelbesteuerungsabkommen:

Für weitere Länder aus dem EWR stehen die Dokumente auf Anfrage zur Verfügung.

(die mit einem Stern* markierten Länder haben in allen Fällen den Steuersatz von 0%)

Falls Sie außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässig sind, verwenden Sie bitte dieses Formular. Wenn der Quellensteuersatz 0 % beträgt, verwenden Sie bitte dieses Formular.

Falls Ihr steuerlicher Wohnsitz nicht in der oben genannten Länderliste aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns bitte unter: info@captrader.com

Beispiel: Ausgefülltes Formular (Deutschland)

BEISPIEL FÜR EIN AUSGEFÜLLTES FORMULAR (Deutschland)

Hinweise:

  • Die unter 1. A angezeigten Kreise bitte nicht abhaken
  • Feld: Capacity of signatory: hier bitte den Begriff "Kontoinhaber/Account Holder" eintragen
  • Tax reference = Steuer ID (und nicht Steuer Nr.)

Bitte beachten Sie, dass die Quellensteuer für alle Kunden gilt, die in Irland ansässig sind (Ihr Depot in Irland führen), unabhängig davon, ob es sich um Einzelpersonen (einschließlich Personengesellschaften) oder Unternehmen handelt. Die Quellensteuer gilt nicht für Kunden, die Unternehmen in Ländern sind, die Mitglieder der Europäischen Union (außer Irland) sind, oder für Unternehmen in Ländern, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland geschlossen haben.

Für andere Kunden in der EU (ohne Irland) oder wenn Sie nicht in Irland, aber in einem Land mit einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Irland steuerlich ansässig sind, können Sie das Formular 8-3-6 ausfüllen, das Ihre Quellensteuer reduziert oder auf Null setzt. Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, bitte von der örtlichen Steuerbehörde den Teil 2 ausfüllen und abstempeln lassen.

Bitte beachten Sie, dass der Quellensteuersatz vom DBA zwischen Irland und dem Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes abhängt, das Sie auf der Website der irischen Steuerbehörde einsehen können: https://www.revenue.ie/en/tax-professionals/tax-agreements/rates/index.aspx

Fragen und Antworten zur Quellensteuer

Wie übermittelt man das Formular 8-3-6 zur irischen Quellensteuer?

Bitte laden Sie das Formular in Ihrer Kontoverwaltung unter dem Glockensymbol bei „Ausstehende Aufgaben“ (Pending Tasks) hoch, um den Prozess abzuschließen.

Falls Sie dort keine offene Aufgabe sehen, folgen Sie bitte diesen Schritten:
Kontoverwaltung > Willkommen [Ihr Name] > Einstellungen > Status des irischen Quellensteuereinbehalts (ganz unten links) > Ausnahmeverfahren einleiten.
Danach können Sie das Dokument über die neu erstellte Aufgabe einreichen.

Es kann bis zu drei Wochen dauern, bis das 8-3-6-Formular in Ihrem Konto hinterlegt ist.
In der Zwischenzeit kann es vorkommen, dass Sie weiterhin zum Hochladen aufgefordert werden.
In diesem Fall können Sie die Meldung ignorieren.

Wie lange ist das Formular 8-3-6 zur irischen Quellensteuer gültig?

Das Formular 8-3-6 ist für fünf Jahre gültig.

Ist die Einreichung des Formulars 8-3-6 zur irischen Quellensteuer verpflichtend?

Die Einreichung des Formulars 8-3-6 ist optional und nicht verpflichtend.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Seite stellen keinerlei steuerliche Beratung dar und sind lediglich zu Informationszwecken gedacht. Bitte kontaktieren Sie bei allen steuerlichen Fragen Ihren Steuerberater.

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Hotline (Deutschland)
0800-8723370

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