Das Cash Settlement, auch als Barausgleich bekannt, ist ein Abrechnungsverfahren für Termingeschäfte wie Futures und Optionen. Anstelle einer physischen Lieferung, etwa von Aktien, erfolgt beim Cash Settlement die Übertragung eines Geldbetrags. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr, bei welchen Produkten ein Barausgleich möglich ist und welche wichtigen Punkte Optionshändler dabei beachten sollten.
Was versteht man unter Cash Settlement? Definition des Barausgleichs
Ein Cash Settlement, auch als Barausgleich bezeichnet, ist ein Abwicklungsverfahren im Finanzmarkt, bei dem finanzielle Verpflichtungen durch eine Geldzahlung statt durch die Übergabe physischer Vermögenswerte erfüllt werden. Dies bedeutet, dass bei einem Termingeschäft, wie beispielsweise einer Option oder einem Future, nicht der tatsächliche Vermögenswert (wie Aktien oder Rohstoffe) geliefert wird.
Stattdessen erfolgt eine Ausgleichszahlung in Höhe des Differenzbetrags zwischen dem vereinbarten Preis und dem aktuellen Marktpreis zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Das Cash Settlement ermöglicht eine unkomplizierte und effiziente Abwicklung von Transaktionen, insbesondere bei Produkten, bei denen die physische Lieferung unpraktisch oder unmöglich ist.
Wie funktioniert das Cash Settlement? Beispiel für einen Barausgleich
Beim Cash Settlement wird der Wert des Basiswerts zum Zeitpunkt der Fälligkeit ermittelt. Abhängig davon, ob dieser Wert gestiegen oder gefallen ist, zahlt eine der Parteien den Differenzbetrag in bar an die andere Partei, um den Kontrakt zu erfüllen. Dies ermöglicht es den Beteiligten, von den Preisänderungen des Basiswerts zu profitieren, ohne tatsächlich physische Vermögenswerte austauschen zu müssen.
Beispiel für ein Cash Settlement:
Ein Käufer erwirbt eine Call-Option mit einem Strike-Preis von 20 auf den VIX-Index. Angenommen, der VIX-Index steht bei Verfall bei 40, so erhält der Käufer der Option den inneren Wert von 20 (aktueller Kurs von 40 minus Strike-Preis von 20) in bar vom Verkäufer der Option gutgeschrieben. Dabei erfolgt keine Lieferung des zugrunde liegenden Vermögenswerts, da der VIX-Index selbst nicht handelbar ist, kann dieser auch nicht geliefert werden!

Warum wird das Cash Settlement genutzt?
Der Barausgleich bietet eine effiziente Möglichkeit, Gewinne und Verluste schnell abzurechnen. Im Optionshandel wird diese Methode besonders dann angewendet, wenn das zugrunde liegende Asset nicht direkt handelbar ist, was eine physische Lieferung unmöglich macht. Ein Beispiel dafür sind Optionen auf den VIX-Index: Während Futures auf den VIX handelbar sind, ist der Index selbst nicht handelbar, sodass nur die Cash Settlement-Methode verwendet wird. Dies ist vor allem bei Index-Optionen üblich, wie etwa bei:
- Großen US-Indizes: SPX, RUT, NDX
- Europäischen und asiatischen Indizes: DAX, EOE, HSI, N225
- Volatilitätsindex VIX
Neben Aktienindizes gibt es auch Rohstoff-Futures mit Optionen, die per Cash Settlement abgewickelt werden. Ein Beispiel dafür sind Optionen auf Natural Gas Futures (TWS-Symbol: NG) mit der Trading-Klasse LNE, die ebenfalls einen Barausgleich vorsehen. Die Abwicklungsmethode kann ganz einfach in den Finanzinstrument-Informationen eingesehen werden.

Optionen, die per Cash Settlement abgewickelt werden, sind häufig vom europäischen Ausübungsstil. Das bedeutet, dass sie erst am Fälligkeitstag ausgeübt werden können und nicht während der Laufzeit.
Barausgleich bei Optionen des S&P 500
Betrachtet man die Optionen auf den S&P 500 genauer, stellt man fest, dass Optionen auf den SPX, also auf den Index selbst, immer nach der Cash Settlement-Methode abgewickelt werden. Bei Optionen auf einen S&P-500 Future (ES) oder einen ETF hingegen, erfolgt die physische Lieferung des Underlyings, d.h. der Future oder ETF wird ein- oder ausgebucht.
Die Ausübungsthematik von 0DTE-Optionen, die wir in unserem Managed Account mit CapTrader handeln, haben wir in einer Podcast-Folge ausführlich besprochen.
Steuerliche Besonderheiten bei Optionen mit Cash Settlement
Für Optionshändler im Privatvermögen gibt es eine steuerliche Besonderheit bei Optionen, die per Cash Settlement abgewickelt werden. Verluste aus dem reinen Verkauf von Optionen können normalerweise unbegrenzt angerechnet werden. Bei einem Barausgleich jedoch gilt eine spezielle Regel: Verluste, die durch einen Barausgleich bei Optionen entstehen, unterliegen der Verlustverrechnungsbegrenzung von 20.000 € (BFH Urteil v. 20.10.2016 - VIII R 55/13 BStBl 2017 II S. 264; Einzelfragen zur Abgeltungsteuer; Ergänzung des BMF-Schreiben vom 18. Januar 2016)
Wir nehmen als Beispiel folgende DAX-Option:
- Verkauf Put Option bei einem Strike-Preis von 10.000 Punkten
- Optionspreis: 100 €
- Multiplikator 5
- Aktueller DAX-Stand: 15.000 Punkte
Verfällt die Option wertlos oder wird ggf. vorab im Gewinn zurückgekauft, muss die einbehaltene Optionsprämie nach der Abgeltungsteuer + Soli und ggf. Kirchensteuer besteuert werden.
Notiert die Option aber im Verlust, ist der Barausgleich zwingend zu vermeiden. Nehmen wir dazu an, dass der DAX auf 5.000 Punkte beim Verfall sinkt. Nun ergibt sich beim Verfall bzw. auch kurz davor folgendes Bild:
- Aktueller DAX-Stand: 5.000 Punkte
- Strike-Preis der Put Option: 10.000 Punkte
- Optionsverlust in Höhe von 25.000 € (Innerer Wert 5.000 Punkte * Multiplikator 5)
Nun könnte der Stillhalter die Option kurz vor Verfall entweder im Verlust zurückkaufen oder cash setteln lassen (Barausgleich). Der realisierte Optionsverlust liegt dabei in beiden Fällen bei 25.000 € (die Option hat vor Verfall kaum noch Zeitwert). Steuerlich ergibt sich aber folgendes Bild:
- Option wird gesettelt (Barausgleich): Optionsverlust in Höhe von 25.000 € und ist somit bei der Verlustverrechungsbeschränkung nach § 20 Absatz 6 EstG zu berücksichtigen
- Option wird kurz vor Verfall zurückgekauft: Optionsverlust ebenfalls in Höhe von 25.000 € – aber unbegrenzt anrechenbar!
Entscheidend ist nicht, ob die Optionen grundsätzlich mit Cash Settlement gehandelt werden können, sondern ob tatsächlich ein Barausgleich erfolgt.

Fazit – Barausgleich bei Optionen
Das Cash Settlement, auch als Barausgleich bekannt, ist eine Abwicklungsmethode, bei der keine physische Lieferung des zugrunde liegenden Vermögenswerts erfolgt, sondern stattdessen eine Barzahlung durchgeführt wird. Dieses Verfahren wird häufig bei Index-Optionen verwendet, wenn eine physische Lieferung nicht möglich ist. Bei solchen Optionen lässt sich die Wheel-Strategie nicht in der üblichen Form anwenden, da das Underlying nicht „veroptioniert“ werden kann. Zudem sollten Privatanleger die steuerliche Besonderheit beachten: Es ist ratsam, Optionen mit Barausgleich vor dem Verfall zu schließen.
