Das Altersvorsorgedepot bei CapTrader: bis zu 540 € Zulage im Jahr
Der Nachfolger der Riester-Rente, als Depot mit ETFs, Fonds und Anleihen. Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Merken Sie sich jetzt unverbindlich vor, wir melden uns zum Start.
- 540 € Grundzulage pro Jahr, dazu bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 € unter 25
- Flexibel anlegen in ETFs, Fonds und Anleihen oder bequem im Standarddepot
- Ein Zugang für Ihr Altersvorsorgedepot und Ihr bestehendes CapTrader-Depot
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Staatlich gefördert direkt an der Börse anlegen
Das Altersvorsorgedepot ist ein neues, staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge. Sie investieren direkt in Fonds, ETFs und Anleihen, der Staat legt Zulagen auf Ihre Beiträge oben drauf. Es löst die Riester-Rente für neue Verträge ab.
Ansparphase
Sie zahlen ein, der Staat zahlt Zulagen. Kursgewinne, Dividenden und Zinsen bleiben steuerfrei, auch Umschichtungen im Depot. Es fällt keine Abgeltungsteuer an.
Auszahlphase
Frühestens mit 65, spätestens mit 70. Als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente, bis zu 30 % auf Wunsch als Einmalbetrag. Versteuert wird dann mit Ihrem persönlichen Steuersatz, der im Ruhestand oft niedriger ist.
Zulagen-Rechner
Was bringt Ihnen das Altersvorsorgedepot?
Der Rechner zeigt Ihre Zulagen und den möglichen Steuervorteil pro Jahr. Dazu sehen Sie, was die Kosten über die ganze Laufzeit ausmachen: 0,2 % im Vergleich zum gesetzlichen Kostendeckel von 1,0 %.
- Jährliche Zulagen
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- Jährlicher Steuervorteil
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- Depot bei 0,2 %
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- Kostenunterschied
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Gleichbleibende Rendite, monatliche Einzahlung, Zulagen einmal im Jahr gutgeschrieben. Kinderzulage nur bis zum 18. Geburtstag des Kindes, in Ausbildung oder Studium bis zum 25. (vereinfacht). Steuervorteil vereinfacht über den Grenzsteuersatz (Günstigerprüfung); er wird erstattet und fließt nicht ins Depot. Vor Steuern in der Auszahlphase und ohne Inflation. Keine Prognose.
Hinweis: Diese Beispielrechnung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlage- oder Steuerberatung dar. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Grundlage: Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156).
So viel legt der Staat dazu
Auf die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 % Zulage, auf weitere Beiträge bis 1.800 € noch 25 %. Die Kinderzulage beträgt 100 % Ihrer Beiträge, höchstens 300 € je Kind. Voraussetzung sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.
| Eigenbeitrag pro Monat | Im Jahr | Zulage | Kinderzulage je Kind | Zulage in % des Beitrags | Gesamtbetrag pro Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 120 € | 50 % | 180 € |
| 30 € | 360 € | 180 € | 300 € | 50 % | 540 € |
| 50 € | 600 € | 240 € | 300 € | 40 % | 840 € |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 300 € | 32,5 % | 1.590 € |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 300 € | 30 % | 2.340 € |
| 570 € | 6.840 € | 540 € | 300 € | 7,89 % | 7.380 € |
Mehr einzahlen ist möglich:
Bei einer maximalen Einzahlung von 6.840 € (570 € monatlich) zahlen Sie monatlich weitere 420 € ein. Auch deren Kursgewinne, Dividenden und Zinsen bleiben während der Ansparphase steuerfrei.
Steuervorteil zusätzlich
Eigenbeiträge bis 1.800 € plus Zulagen können Sie als Sonderausgaben absetzen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage, und erstattet die Differenz.
Mehr einzahlen ist möglich
Bis zu 6.840 € im Jahr je Vertrag, höchstens zwei neue Verträge. Gefördert werden nur 1.800 €, der Rest wächst ohne Zulage, aber ebenfalls steuerfrei.
Bequem anlegen oder selbst auswählen
Standarddepot
- Die Anlagen wählt Interactive Brokers aus
- Zwei Fonds, einer mit niedrigem und einer mit höherem Risiko
- Vor Rentenbeginn wird automatisch in die sicherere Anlage umgeschichtet
- Gesetzlicher Kostendeckel: höchstens 1,0 % im Jahr
Flexibles Depot
- Sie wählen Ihre Anlagen selbst
- ETFs, Investmentfonds und Anleihen aus dem Angebot von Interactive Brokers
- Zugelassen sind Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Anleihen öffentlicher Emittenten
- Verwaltung über die bekannten Plattformen, wie jedes andere Depot
Was im Altersvorsorgedepot GEHT - und was nicht
Das Gesetz legt genau fest, was ins Altersvorsorgedepot darf. Einzelaktien gehören nicht dazu.
Erlaubt
- Investmentfonds und ETFs (OGAW) bis Risikoklasse 5
- Offene Publikumsfonds (AIF) und ELTIF bis Risikoklasse 5
- Euro-Anleihen von Bund, Ländern, Gemeinden und Euro-Staaten
- Anleihen der EU, der EIB und des EFSF
Nicht erlaubt
- Einzelaktien
- Optionen, Futures und andere Derivate
- Kryptowerte und ETCs
- Corporate bonds
Gefördert vorsorgen und frei handeln
Das Altersvorsorgedepot eignet sich als geförderter, breit gestreuter Kern Ihrer Altersvorsorge. Einzelaktien, Optionen und Futures handeln Sie weiter in Ihrem CapTrader-Depot, ohne Beschränkung und auf derselben Plattform.
Für wen sich das Altersvorsorgedepot eignet
Eröffnen können Sie das Depot ab 18 Jahren, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zulagen bekommen bestimmte Gruppen.
Angestellte und Beamte
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, außerdem Beamte, Richter und Soldaten, Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen und Bezieher von Arbeitslosengeld I.
Selbstständige und Freiberufler
Neu förderberechtigt, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und noch nicht 67 sind. Gleiches gilt für angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, etwa Ärzte oder Anwälte.
Families
Je Kind mit Kindergeld bis zu 300 € im Jahr, unabhängig vom Geburtsjahr. Ehepartner ohne eigenen Anspruch erhalten über Sie bis zu 175 € Grundzulage.
Berufseinsteiger
Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 € zusätzlich. Je früher Sie starten, desto länger wirkt der Zinseszins.
Was wird aus meinem Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Ab 01.01.2027 haben Sie drei Möglichkeiten.
Weiterführen
Der Vertrag läuft wie bisher weiter, mit den bisherigen Regeln und der bisherigen Förderung.
Neue Förderung nutzen
Sie behalten den Vertrag und wechseln per Erklärung in die neue, höhere Förderung. Zurück ins alte Recht geht danach nicht.
Ins Altersvorsorgedepot übertragen
Das Guthaben wechselt ins Depot, ohne dass Sie Zulagen zurückzahlen. Eine Beitragsgarantie gibt es dann nicht mehr. Der bisherige Anbieter darf in den ersten fünf Jahren bis zu 150 € verlangen.
So geht es weiter
Unverbindlich vormerken
Open an account
Sparplan oder Einzelbeträge
Zulagen erhalten
Steuervorteil prüfen lassen
Start-Info sichern
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot
Ein neues, staatlich gefördertes Depot für die private Altersvorsorge. Sie investieren direkt in Fonds, ETFs und Anleihen, der Staat bezuschusst Ihre Beiträge. Es löst die Riester-Rente für neue Verträge ab.
Noch nicht. Altersvorsorgedepots starten am 01.01.2027. Bis dahin können Sie sich unverbindlich vormerken, wir informieren Sie zum Start.
Bis zu 540 € Grundzulage im Jahr: 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 €. Dazu bis zu 300 € je Kind und einmalig 200 €, wenn Sie jünger als 25 sind. Voraussetzung sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.
Unter anderem Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte, Eltern in der Kindererziehungszeit, Pflegepersonen, Bezieher von Arbeitslosengeld I und Mitglieder der Künstlersozialkasse. Neu sind Selbstständige mit Steuererklärung und angestellte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke, jeweils unter 67. Eröffnen können Sie das Depot ab 18, wenn Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Bis zu 6.840 € im Jahr je Vertrag, höchstens zwei neue Verträge. Gefördert werden 1.800 € Eigenbeitrag. Was darüber liegt, bekommt keine Zulage, wächst aber ebenfalls steuerfrei.
In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge und Kursgewinne an. Versteuert wird erst die Auszahlung, mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Im Standarddepot wählt Interactive Brokers die Anlagen aus. Im flexiblen Depot wählen Sie selbst aus ETFs, Fonds und Anleihen. Einzelaktien, Derivate und Kryptowerte sind gesetzlich ausgeschlossen.
Nein. Ins Altersvorsorgedepot fließen nur neue Beiträge und Übertragungen aus anderen Altersvorsorgeverträgen, etwa aus einem Riester-Vertrag.
Ja, ab 01.01.2027 ohne Rückzahlung der Förderung. Sie können den Vertrag auch weiterführen oder per Erklärung in die neue Förderung wechseln. Interactive Brokers will die Übertragung zeitnah nach dem Start unterstützen.
Nein. Ein bestehender Rürup-Vertrag bleibt bestehen. Sie können zusätzlich ein Altersvorsorgedepot eröffnen.
Gesetzlich frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Ausgezahlt wird als Auszahlplan bis mindestens 85 oder als lebenslange Rente. Bis zu 30 % können Sie zu Beginn als Einmalbetrag erhalten.
Dann müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Ausnahmen gelten für selbst genutztes Wohneigentum, den Wechsel zu einem anderen Anbieter und die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners im Todesfall.
Das Guthaben ist vererbbar. Die Erben müssen die Förderung jedoch zurückzahlen, außer das Guthaben wird auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen.
Ja, mit drei Monaten Frist zum Quartalsende. In den ersten fünf Jahren darf der bisherige Anbieter bis zu 150 € verlangen, danach ist der Wechsel kostenlos. Der neue Anbieter darf ebenfalls höchstens 150 € berechnen.
Nein. Die Vormerkung ist unverbindlich. Sie eröffnen dadurch kein Depot und gehen keine vertragliche Beziehung ein. Verfügbarkeit, Anlageprodukte und Kosten stehen noch nicht endgültig fest.
Rechtsstand
The Altersvorsorgereformgesetz vom 26.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 156) ist verkündet. Altersvorsorgedepots und die neuen Zulagen starten am 01.01.2027. Noch offen sind einzelne Verwaltungsschreiben, etwa zur Zertifizierung der Anbieter durch das Bundeszentralamt für Steuern. Zuletzt geprüft: 03.11.2026.